Schutz von Ökosystemen mit einer großen biologischen Vielfalt Musterklauseln

Schutz von Ökosystemen mit einer großen biologischen Vielfalt. Es wird für die Energieerzeugung keine holzartige Biomasse eingesetzt, die von Flächen stammt, die zum Referenzzeitpunkt (1. Januar 2008) oder danach den Status von Flä- chen mit einem hohen Wert für die Erhaltung der biologischen Vielfalt besitzen (zur Bio- diversität siehe Erläuterungen in der Anlage 1). Der Nachweis über den Zustand dieser Flächen zum Referenzzeitpunkt ist auch auf der europäischen Ebene noch nicht eindeu- tig geregelt. Es ist nicht zu erwarten, dass es flächendeckende Satellitenaufnahmen für diesen Zeitpunkt gibt. Sollten keine Nachweise für diesen Tag vorhanden sein, kann auch jeder andere Tag im Januar genommen werden. Wenn auch hierfür keine Nach- weise vorliegen, sollte der Nachweis für den nächstmöglichen Zeitpunkt vorgenommen werden. Dieser Zeitpunkt kann auch vor dem Stichtag liegen, wenn z. B. gezeigt wird,
Schutz von Ökosystemen mit einer großen biologischen Vielfalt. Es wird für die Energieerzeugung keine holzartige Biomasse eingesetzt, die von Flächen stammt, die zum Referenzzeitpunkt (1. Januar 2008) oder danach den Status von Flächen mit einem hohen Wert für die Erhaltung der biologischen Vielfalt besitzen (zu Biodiversität siehe Erläuterungen im Anhang). Der Nachweis über den Zustand dieser Flächen zum Referenzzeitpunkt ist auch auf der europäischen Ebene noch nicht eindeutig geregelt. Es ist nicht zu erwarten, dass es flächendeckende Satellitenaufnahmen für diesen Zeitpunkt gibt. Sollten keine Nachweise für diesen Tag vorhanden sein, kann auch jeder andere Tag im Januar genommen werden. Wenn auch hierfür keine Nachweise vorliegen, sollte der Nachweis für den nächstmöglichen Zeitpunkt vorgenommen werden. Dieser Zeitpunkt kann auch vor dem Stichtag liegen, wenn z.B. gezeigt wird, dass ein Gebiet schon vorher als Plantage genutzt wurde. Der Nachweis kann positiv oder negativ erfolgen anhand von Katastereinträgen/Datenbanken und durch Inaugenscheinnahme der Standorte sowie auch von vorhandenen Luftbildaufnahmen, Satellitenbildern, Landkarten. Diese Flächen umfassen: • Primärwälder und sonstige naturbelassene bewaldete Flächen (Definition siehe Anhang), • Wald mit großer biologischer Vielfalt oder andere bewaldete Flächen, die arten- reich und nicht degradiert sind oder für die die zuständige Behörde eine große biologische Vielfalt festgestellt hat, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Gewinnung des Rohstoffs den genannten Naturschutzzwecken nicht zuwiderlief, • Ausgewiesene Flächen: o Per Gesetz oder von der zuständigen Behörde für Naturschutzzwecke aus- gewiesene Flächen, o Flächen für den Schutz seltener, bedrohter oder gefährdeter Ökosysteme oder Arten unabhängig von ihrem derzeitigen Schutzstatus (anerkannt in internationalen Übereinkünften oder aufgeführt in Verzeichnissen zwi- schenstaatlicher Organisationen oder IUCN; weitere Erläuterungen siehe Anhang), es sei denn, der Anbau und die Ernte der Biomasse stehen nicht im Widerspruch zu den entsprechenden Naturschutzzielen. 1 • Grünland mit großer biologischer Vielfalt, das heißt o natürliches Grünland, das ohne Eingriffe von Menschenhand Grünland bleiben würde und dessen natürliche Artenzusammensetzung sowie öko- logische Merkmale und Prozesse intakt sind, o künstlich geschaffenes Grünland, das heißt Grünland, das ohne Eingriffe von Menschenhand kein Grünland bleiben würde und das artenreich und nicht degradiert ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass di...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.