Common use of Selbstbehalt Clause in Contracts

Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt pro Person und Kalenderjahr für versicherte Personen, die im betroffenen Kalenderjahr das 21. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, 50 Euro und für alle übrigen versicherten Personen 25 Euro. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden jeweils dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem die Heilbehandlung er- folgte bzw. die Arznei- und Verband-, Heil- und Hilfsmittel bezogen wurden. Beginnt die Versicherung nicht zum 1. Januar, so ermäßigt sich der Selbstbehalt im ersten Kalenderjahr jeweils um ein ZwölLel für jeden nicht versicherten Monat des Kalenderjahres. Der Selbstbehalt fällt grundsätzlich bei allen Leistun- gen an. Er bezieht sich jedoch nicht auf Leistungen gemäß Punkt 5. (Auslandsreise).

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Samples: www.xxv24.de, ws.huvecdn.com, www.ihre-zahnzusatzversicherung.de

Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt pro Person und Kalenderjahr für versicherte Personen, die im betroffenen Kalenderjahr das 21. Lebensjahr vollenden vollen- den oder bereits vollendet haben, 50 Euro und für alle übrigen versicherten versi- cherten Personen 25 Euro. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden jeweils dem Kalenderjahr Kalender- jahr zugerechnet, in dem die Heilbehandlung er- folgte erfolgte bzw. die Arznei- und Verband-, Heil- und Hilfsmittel bezogen wurden. Beginnt die Versicherung nicht zum 1. Januar, so ermäßigt sich der Selbstbehalt im ersten Kalenderjahr jeweils um ein ZwölLel Zwölftel für jeden nicht versicherten Monat des Kalenderjahres. Der Selbstbehalt fällt grundsätzlich bei allen Leistun- gen Leistungen an. Er bezieht sich jedoch nicht auf Leistungen gemäß Punkt 5. (Auslandsreise).

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Samples: kvoptimal.de, www.versicherung-online.net

Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt pro Person und Kalenderjahr für versicherte Personen, die im betroffenen Kalenderjahr das 21. Lebensjahr vollenden voll- enden oder bereits vollendet haben, 50 Euro und für alle übrigen versicherten Personen 25 Euro. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden jeweils dem Kalenderjahr Kalen- derjahr zugerechnet, in dem die Heilbehandlung er- folgte erfolgte bzw. die Arznei- und Verband-, Heil- und Hilfsmittel bezogen wurden. Beginnt die Versicherung nicht zum 1. Januar, so ermäßigt sich der Selbstbehalt im ersten Kalenderjahr jeweils um ein ZwölLel Zwölftel für jeden je- den nicht versicherten Monat des Kalenderjahres. Der Selbstbehalt fällt grundsätzlich bei allen Leistun- gen Leistungen an. Er bezieht sich jedoch nicht auf Leistungen gemäß Punkt 5. (Auslandsreise).

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Samples: www.gutguenstigversichert.de