Selbstständige Arbeit Musterklauseln

Selbstständige Arbeit. 1. Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass der Person im anderen Vertragsstaat für die Ausübung ihrer Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung zur Verfügung steht. Steht ihr eine solche feste Einrichtung zur Verfügung, so können die Einkünfte im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrich- tung zugerechnet werden können.
Selbstständige Arbeit. 1. Einkünfte, die eine in einem Territorium ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit bezieht, können nur in diesem Territori- um besteuert werden. In Fällen, in denen die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind, können die Einkünfte auch im anderen Territorium besteuert werden: