Semester-Ticket PLUS Musterklauseln

Semester-Ticket PLUS. Die Semester-Tickets PLUS werden ausschließlich an Studierende ausgegeben, die im Besitz eines gültigen Semester- Tickets eines der kooperierenden Verkehrsverbünde (z.B. VRN, KVV, VVS, OAM) sind. Die Berechtigung zum Erwerb des Semester-Tickets PLUS wird durch Vorlage des für das betreffende Semester gültigen Studierendenausweises bzw. Im- matrikulationsbescheinigung bzw. Schülerausweises sowie des Semester-Tickets des kooperierenden Verkehrsverbun- des nachgewiesen. Das Semester-Ticket PLUS wird gegen Vorlage eines entsprechenden Praktikumsnachweises auch an Praktikanten gemäß Punkt 2f) (siehe Punkt 4.5.1.2) ausgegeben.‌‌ Das Semester-Ticket PLUS ist nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einer Immatrikulationsbescheinigung für das jeweilige Semester bzw. einem gültigen Studierendenausweis sowie eines gültigen Semester-Tickets eines der kooperierenden Verkehrsverbünde (z.B. VRN, KVV, VVS, OAM). Der Verkauf des Semester-Tickets PLUS erfolgt nur in bestimmten Vorverkaufsstellen. Bei Verlust oder Zerstörung erhält der Fahrgast nach einer Bearbeitungszeit gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € eine Ersatzkarte ausgestellt. Wird ein Semester-Ticket PLUS nicht zur Fahrt benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag gegen Vorlage des Semester-Ticket PLUS erstattet. Beweispflichtig für die Nichtbenutzung des Fahrausweises ist der Fahrgast. Sofern das Semester-Ticket PLUS vor Ablauf der Geltungsdauer zurückgegeben wird, wird für jeden angefangenen Mo- nat, in dem das Semester-Ticket PLUS Gültigkeit besitzt, das Beförderungsentgelt einer HNV-Schülermonatskarte der Preisstufe 1 vom zum erstattenden Beförderungsentgelt des Semestertickets PLUS abgezogen. Das Semester-Ticket PLUS ist ein Halbjahresticket. Es gilt im Sommersemester entweder vom 1. Xxxx bis 31. August oder vom 1. April bis zum 30. September und im Wintersemester entweder vom 1. September bis zum 28. Februar oder vom 1. Oktober bis zum 31. Xxxx. Das Semester-Ticket PLUS gilt innerhalb der Geltungsdauer für beliebig viele Fahrten im gesamten Gebiet der Heilbron- ner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH (Netzkarte) sowie seit dem 1. September 2009 im gesamten Verbundgebiet der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH und den für den jeweiligen Verbundverkehr freigegebenen Verkehrsmitteln. Das Semester-Ticket PLUS berechtigt innerhalb des HNV zur Benutzung der Xxxx der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht gestattet.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

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  • Mietwagen Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahrzeuge).

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.