Mietwagen Musterklauseln

Mietwagen. Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahrzeuge).
Mietwagen. Entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch gilt als Mietwagen ein Fahrzeug, das gewerblich mit Stellung eines Fahrers vermietet wird. Ein Fahrzeug, das ohne Fahrer vermietet wird, ist ein →Selbstfahrervermietfahrzeug.
Mietwagen. A.3.6.3 Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahr- zeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass Sie weder die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1 noch Übernachtung nach A.3.6.2 in Anspruch genommen haben. Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 50 EUR je Tag.
Mietwagen sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. 4 Personenbeför- derungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr ge- werbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).
Mietwagen. Der eingeschlossene Rücktrittsschutz deckt die Stornokosten bis 24 Stunden vor Anmietung ab. Stornierungen am Anmiettag oder später können nicht berücksichtigt werden. Eine Rückerstattung des Mietpreises ist in diesem Fall nicht möglich. Vor Ort getroffene Absprachen haben keine Gültigkeit.
Mietwagen. Die Dienstleistung beinhaltet im Vollkaskoschadenfall die Übernahme der Kosten eines durch uns vermittelten Mietwagens innerhalb Deutschlands. Die Dienstleistung "ReifenPremium-Paket" umfasst, bei sachgerechter Nutzung des Fahrzeugs, den verschleißbedingten Ersatz von Xxxxxx- und Winterreifen mit freier Xxxx des Reifenfabrikates (sofern die gesetzlich vorgegebene Mindestprofiltiefe erreicht ist), einschließlich der Kosten für Montage und Wuchten (bei Erstmontage, sofern notwendig) sowie die saisonale Umrüstung. Der erste Satz für den Winter beinhaltet bei der Auswahl der Felgenart Stahl, einen Satz Stahlfelgen für Winterreifen oder bei der Auswahl von Alu, einen Satz Alufelgen für Winterreifen. Die Dienstleistung "ReifenPremium Xxxxxx nach Bedarf" umfasst, bei sachgerechter Nutzung des Fahrzeugs, den verschleißbedingten Ersatz von Sommerreifen in der entsprechenden Jahreszeit mit freier Xxxx des Reifenfabrikates (sofern die gesetzlich vorgegebene Mindestprofiltiefe erreicht ist), einschließlich der Kosten für Wuchten und Montage (bei Erstmontage, sofern notwendig). Die Kosten für die saisonale Umrüstung werden übernommen , wenn auch "ReifenPremium Winter nach Stückzahl" inkl. Felgen oder "ReifenPremium Winter nach Bedarf" eingeschlossen wurde. Die Dienstleistung "ReifenPremium Ganzjahresreifen nach Bedarf" umfasst, bei sachgerechter Nutzung des Fahrzeugs, den verschleißbedingten Ersatz von Ganzjahresreifen mit freier Xxxx des Reifenfabrikates (sofern die gesetzlich vorgegebene Mindestprofiltiefe erreicht ist), einschließlich der Kosten für Wuchten und Montage (bei Erstmontage, sofern notwendig). Die Dienstleistung "ReifenPremium Winter nach Bedarf" umfasst, bei sachgerechter Nutzung des Fahrzeugs, den verschleißbedingten Ersatz von Winterreifen in der entsprechenden Jahreszeit mit freier Xxxx des Reifenfabrikates (sofern die gesetzlich vorgegebene Mindestprofiltiefe erreicht ist), einschließlich der Kosten für Wuchten und Montage (bei Erstmontage, sofern notwendig). Der erste Satz für den Winter beinhaltet bei der Auswahl der Felgenart Stahl, einen Satz Stahlfelgen für Winterreifen oder bei der Auswahl von Alu, einen Satz Alufelgen für Winterreifen. Die Kosten für die saisonale Umrüstung werden übernommen, wenn auch "ReifenPremium Xxxxxx nach Stückzahl oder Bedarf" eingeschlossen wurde. Die Dienstleistung "ReifenPremium Xxxxxx nach Stückzahl" umfasst den Ersatz von Sommerreifen mit freier Xxxx des Reifenfabrikates, gemäß bestellter Stückzahl (4,8, ¿), eins...
Mietwagen b) Wir helfen Ihnen, ein – sofern möglich gleichwertiges – Fahrzeug anzumieten. Mieten Sie ein Fahrzeug nach A.3.6.3 an, übernehmen wir die Mietwagenkos- ten für die Fahrt zur Anschrift des Halters bis zu 350 Euro unabhängig von der Anzahl der Tage.
Mietwagen c. Wir helfen Ihnen, ein Ersatzfahrzeug anzumieten. Unabhängig von der Mietdauer übernehmen wir die Mietwagenkosten einschließlich der Kosten für Winterbereifung, Notdienstgebühren und Zustellkosten bis zu einem Betrag von 500 EUR. Für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse erhöht sich dieser Betrag auf 700 EUR. Nachgewiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 EUR. Eine für die Aushändigung des Mietwagens geforderte Kaution wird nicht übernommen. Voraussetzung ist, dass - Sie weder die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1 noch Übernachtung nach A.3.6.2 in Anspruch genommen haben und - bei Panne oder Diebstahl der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz in Deutschland entfernt ist.
Mietwagen. Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug – sofern situativ verfügbar – anzumieten. Mieten Sie ein Fahrzeug nach A.3.6.3 an, übernehmen wir die Kosten hierfür bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht unabhängig von der Dauer bis zu einem Betrag von 500,-- Euro. Für die Anmietung im Ausland benötigen Sie eine international anerkannte Kreditkarte, da die Vorlage einer solchen in der Regel vom Autovermieter verlangt wird. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
Mietwagen c) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach A.3.6.1 die Kosten, bis Ihnen der Pkw wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 500 Euro.