Mietwagen. Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahrzeuge).
Mietwagen sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. 4 Personenbeför- derungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr ge- werbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).
Mietwagen. Entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch gilt als Mietwagen ein Fahrzeug, das gewerblich mit Stellung eines Fahrers vermietet wird. Ein Fahrzeug, das ohne Fahrer vermietet wird, ist ein →Selbstfahrervermietfahrzeug.
Mietwagen. Der eingeschlossene Rücktrittsschutz deckt die Stornokosten bis 24 Stunden vor Anmietung ab. Stornierungen am Anmiettag oder später können nicht berücksichtigt werden. Eine Rückerstattung des Mietpreises ist in diesem Fall nicht möglich. Vor Ort getroffene Absprachen haben keine Gültigkeit.
Mietwagen. A.3.6.3 Wir helfen Ihnen, ein – sofern möglich gleichwertiges – Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens, bis Ihnen das Fahr- zeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass Sie weder die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1 noch Pick-up-Service nach A.3.6.5 in Anspruch genommen haben. Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 50 Euro je Tag.
Mietwagen. A.3.2.5.3 Wir helfen Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und / oder Rückfahrt nach A.3.2.5.1 oder Übernachtung nach A.3.2.5.2 die Kosten des Mietwagens; höchstens für sieben Tage ab dem Tag des Schaden- eintritts, höchstens EUR 50,- je Tag. Sobald das Fahrzeug nach ei- ner Entwendung wieder aufgefunden wird und Ihnen fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Mietwagenko- sten.
Mietwagen. Wir helfen Ihnen, ein Ersatzfahrzeug anzumieten. Unabhängig von der Mietdauer übernehmen wir die Mietwagenkosten einschließlich der Kosten für Winterbereifung, Notdienstgebühren und Zustellkosten bis zu einem Betrag von 500 EUR. Für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse erhöht sich dieser Betrag auf 700 EUR. Nachgewiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 EUR. Eine für die Aushändigung des Mietwagens geforderte Kaution wird nicht übernommen. Voraussetzung ist, dass - Sie weder die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1 noch Übernachtung nach A.3.6.2 in Anspruch genommen haben und - bei Panne oder Diebstahl der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz in Deutschland entfernt ist.
Mietwagen. Die Dienstleistung beinhaltet im Vollkaskoschadenfall die Übernahme der Kosten eines durch uns vermittelten Mietwagens innerhalb Deutschlands. Die Dienstleistung "ReifenPremium-Paket" umfasst, bei sachgerechter Nutzung des Fahrzeugs, den verschleißbedingten Ersatz von Xxxxxx- und Winterreifen mit freier Xxxx des Reifenfabrikates (sofern die gesetzlich vorgegebene Mindestprofiltiefe erreicht ist), einschließlich der Kosten für Montage und Wuchten (bei Erstmontage, sofern notwendig) sowie die saisonale Umrüstung. Der erste Satz für den Winter beinhaltet bei der Auswahl der Felgenart Stahl, einen Satz Stahlfelgen für Winterreifen oder bei der Auswahl von Alu, einen Satz Alufelgen für Winterreifen. Die Dienstleistung "ReifenPremium Xxxxxx nach Bedarf" umfasst, bei sachgerechter Nutzung des Fahrzeugs, den verschleißbedingten Ersatz von Sommerreifen in der entsprechenden Jahreszeit mit freier Xxxx des Reifenfabrikates (sofern die gesetzlich vorgegebene Mindestprofiltiefe erreicht ist), einschließlich der Kosten für Wuchten und Montage (bei Erstmontage, sofern notwendig). Die Kosten für die saisonale Umrüstung werden übernommen , wenn auch "ReifenPremium Winter nach Stückzahl" inkl. Felgen oder "ReifenPremium Winter nach Bedarf" eingeschlossen wurde. Die Dienstleistung "ReifenPremium Ganzjahresreifen nach Bedarf" umfasst, bei sachgerechter Nutzung des Fahrzeugs, den verschleißbedingten Ersatz von Ganzjahresreifen mit freier Xxxx des Reifenfabrikates (sofern die gesetzlich vorgegebene Mindestprofiltiefe erreicht ist), einschließlich der Kosten für Wuchten und Montage (bei Erstmontage, sofern notwendig). Die Dienstleistung "ReifenPremium Winter nach Bedarf" umfasst, bei sachgerechter Nutzung des Fahrzeugs, den verschleißbedingten Ersatz von Winterreifen in der entsprechenden Jahreszeit mit freier Xxxx des Reifenfabrikates (sofern die gesetzlich vorgegebene Mindestprofiltiefe erreicht ist), einschließlich der Kosten für Wuchten und Montage (bei Erstmontage, sofern notwendig). Der erste Satz für den Winter beinhaltet bei der Auswahl der Felgenart Stahl, einen Satz Stahlfelgen für Winterreifen oder bei der Auswahl von Alu, einen Satz Alufelgen für Winterreifen. Die Kosten für die saisonale Umrüstung werden übernommen, wenn auch "ReifenPremium Xxxxxx nach Stückzahl oder Bedarf" eingeschlossen wurde. Die Dienstleistung "ReifenPremium Xxxxxx nach Stückzahl" umfasst den Ersatz von Sommerreifen mit freier Xxxx des Reifenfabrikates, gemäß bestellter Stückzahl (4,8, ¿), eins...
Mietwagen. Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug – sofern situativ verfügbar – anzumieten. Mieten Sie ein Fahrzeug nach A.3.6.3 an, übernehmen wir die Kosten hierfür bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht unabhängig von der Dauer bis zu einem Betrag von 500 Euro. Für die Anmietung im Ausland benötigen Sie eine international anerkannte Kreditkarte, da die Vorlage einer solchen in der Regel vom Autovermieter verlangt wird.
Mietwagen. Wir übernehmen anstelle der Leistung „Weiter- und Rückfahrt“ (Nr. 2 a)) oder „Übernachtung“ (Nr. 2 b)) die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 420,– EUR. – Fahrzeugverzollung und -verschrottung Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland – auch inner- halb eines Umkreises von 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland – verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrens- gebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu ver- meiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.