Sengschäden. Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Sengschäden zerstört oder beschädigt werden. Sengschäden sind durch Hitzeeinwirkung und ohne offene Flamme örtlich begrenzte Schäden, die durch Verfärbung der versengten Sachen sichtbar wer- den.
Sengschäden. Die Ausschlüsse gemäß Nr. 2.2.2 und 2.2.4 gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 2.1 sind.
Sengschäden. Unter Sengschäden sind durch Hitzeeinwirkung örtlich begrenz- te Schäden zu verstehen, welche ohne Brand oder Feuer ent- standen sind.
Sengschäden. 7.1 In Erweiterung von § 2.2 DEG-VGB 2021 Abschnitt A sowie abweichend von § 2.5 b) DEG-VGB 2021 Abschnitt A sind Sengschäden mitversichert.
7.2 Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
Sengschäden. Versichert sind Sengschäden, die aus einem Ereignis nach A 3.1. bis A 3.7 entstanden sind. Sengschäden aus anderen Ursachen sind bis zu Euro versichert.
Sengschäden. Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Sengschäden zerstört oder beschädigt werden. Sengschäden sind durch Hitzeeinwirkung und ohne offene Flamme örtlich begrenzte Schäden, die durch Verfärbung der versengten Sachen sichtbar wer- den. Die Höchstentschädigung für Schäden durch Sengschäden beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall.
Sengschäden. In Erweiterung von § 3 Nr. 1 a) und § 4 Nr. 6 VHB 2017 ersetzen wir auch Seng- schäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind. 7002041170
Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr gemäß den Nrn. A 3.2 bis A 3.9 verursacht wurden.
Sengschäden a) Der Versicherer leistet abweichend zu A § 2 Nr. 8 b) auch Entschädigung für Sengschäden, die nicht durch Brand, Blitz, Explosion oder Implosion entstanden sind.
b) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 500.000 EUR.
Sengschäden. Abweichend von Abschnitt A § 2 Nr. 2 a) sind auch die dort bezeich- neten Schäden versichert.