Separierung oder gesonderte Buchung der Vermögenswerte. Die Sparkasse darf jederzeit Vermögenswerte des Kunden im Hinblick auf die Verlustrisiken aus den Geschäften getrennt buchen oder anderweitig separieren. Das AGB-Pfandrecht der Sparkasse an diesen und den sonstigen Vermögenswerten des Kunden wird hierdurch nicht berührt. Sämtliche Vermögenswerte haften daher unverändert sowohl für Ansprüche aus den Geschäften als auch für sonstige Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung. Über die getrennt gebuchten oder anderweitig separierten Vermögenswerte kann der Kunde nur mit Zustimmung der Sparkasse verfügen.
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