Service Level classic premium Musterklauseln

Service Level classic premium. Innerhalb des Service Levels classic premium stellt Vodafone dem Kunden eine Anschaltung mit erhöhter Verfügbarkeit zur Verfügung. Hierbei wird für den Standort des Kunden eine zusätzliche Anschlussleitung geschaltet. Bei einer Anschaltung über einen Carrier können die Anschlüsse dieses Carriers über eine Hauseinführung mit einem Netzabschluss beim Kunden realisiert werden. Hinter diesem Netzabschluss des Carriers werden zwei Endgeräte von Vodafone installiert. Bei Nutzung unterschiedlicher Carrier kann es zu abweichenden Leitungswegeführung- en kommen, mit zwei separaten Netzabschlüssen. Die zwei Vodafone Abschlussrouter am Kundenstandort müssen mit dem Kunden-LAN verbunden sein. Eine dedizierte IP-Adresse aus dem Kunden-LAN arbeitet auf diesen Routern für das LAN als Default-Gateway. Bei einem Ausfall eines Routers wird diese IP- Adresse auf dem zweiten Router automatisch aktiviert. Erfolgt die Querkopplung über eine vom Kunden bereitgestellte Leitung (kundeneigene Leitung) oder eine vom Kunden bereitgestellte Layer 2-Infrastruktur (Infrastruktur muss bezüglich Layer 3 transparent sein), gelten folgende Bedingungen und Einschränkungen: • Für die vom Kunden bereitgestellte Infrastruktur kann kein Service Level gewährleistet werden. Kommt es zum Ausfall der kundenseitig bereitgestellten Infrastruktur und damit zu Störungen innerhalb der Anschaltung, werden diese Störungen bei der Berechnung der Anschlussverfügbarkeit und der Entstörzeit nicht berücksichtigt. • Die Schnittstellen der Querkopplung müssen zwischen dem Kunden und Vodafone abgestimmt werden. Abhängig von der kundenseitig bereitgestellten Infrastruktur können weitere Kosten für die Anpassung entstehen, die gesondert in Rechnung gestellt werden. • Voraussetzung für die Bereitstellung der redundanten Anschaltung ist, dass die durch den Kunden bereitgestellte Querkopplung zur Verfügung steht. • Vor einer Störungsmeldung muss der Kunde die eigene Infrastruktur, auf der die Querkopplung realisiert worden ist, auf Funktionstüchtigkeit überprüfen. Für die folgenden Dienstbandbreiten stehen redundante Anschaltungen mit asymmetrischen und symmetrischen Backupbandbreiten zur Verfügung: Dienstbandbreite Backupbandbreite 2, 4, 10 , 20 Mbit/s 2, 4, 10, 20 Mbit/s 50 Mbit/s 10, 20, 50 Mbit/s 100 Mbit/s 10, 20, 50, 100 Mbit/s 150 Mbit/s 20, 50, 100, 150 Mbit/s 200 Mbit/s 20, 50, 100, 150, 200 Mbit/s 300 Mbit/s 50, 100, 150, 200, 300 Mbit/s 500 Mbit/s 50, 100, 150, 200, 300, 500 Mbit/s 600 Mbit/a 100, 150, 200, ...

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  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten ent- halten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Kunden (sofern verfügbar), – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer A. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken nach Maßgabe der Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) der Bundesnetzagentur, den zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Umzug ins Ausland Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.