Weitere Kosten Musterklauseln

Weitere Kosten. Weitere Kosten, die infolge eines ersatzpflichtigen Schadens über die Wiederherstellungskosten hinaus aufgewendet werden müssen, ersetzt der Versicherer im Rahmen der hierfür vereinbarten Versicherungssummen.
Weitere Kosten. Im Zusammenhang mit Ihrem Darlehen können neben den Darlehenszinsen weitere Kosten anfallen, die Sie an Ihre Bank oder an Dritte zu zahlen haben. An Ihre Bank zu zahlende Kosten: Dazu können Bereitstellungszinsen gehören. Die Höhe dieser Kosten ist in Ihrem Darlehens- vertrag aufgeführt. Xxxx informiert Ihre Bank darüber auch vorab. Zu den an Dritte zu leistenden Kosten können beispielswei- se Notar- und Gerichtsgebühren, Prämien für die Gebäudeversicherung, Schätzkosten für die Ermittlung des Beleihungswerts der Immobilie und Kosten für gegebenenfalls freiwillig abgeschlossene andere Verträge (zum Beispiel Versicherungen, Bausparver- träge oder weitere Sicherheiten) gehören. Auf diese Kostenarten wird – sofern sie vorliegen – auch im Darlehensvertrag hin- gewiesen.
Weitere Kosten. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen 9.4.1 Schlossänderungskosten 9.4.2 Bewachungskosten 9.4.3 Reparaturkosten für Gebäudeschäden 9.4.4 Reparaturkosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innen- anstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum be- findlichen Wohnungen. 9.4.5 Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen.
Weitere Kosten. Daneben können dem Teilfondsvermögen die in Artikel 11 des Verwaltungsreglements aufgeführ- ten Kosten belastet werden. Ausgabeaufschlag: (zugunsten des jeweiligen Vermittlers) bis zu 5% bis zu 5% bis zu 5% bis zu 5% Rücknahmeabschlag: bis zu 2% bis zu 2% bis zu 2% bis zu 2% Umtauschprovision: entfällt Ausgabeaufschlag: (zugunsten des jeweiligen Vermittlers) bis zu 2,5% bis zu 5% bis zu 5% Rücknahmeabschlag: bis zu 2% bis zu 2% bis zu 2% Umtauschprovision: entfällt Die Erträge der jeweiligen Anteilklasse werden ausgeschüttet. Die Ausschüttung erfolgt in den von der Verwaltungsgesellschaft von Zeit zu Zeit bestimmten Abständen. Inhaber von Namensanteilen werden im Anteilregister mit einer dem Betrag der Ausschüttung entsprechenden Anzahl von An- teilen am Teilfonds berücksichtigt. Auf ausdrücklichen Wunsch werden Ausschüttungen auch auf das vom Anleger anzugebende Konto überwiesen. Soweit der Ausgabepreis ursprünglich per Last- schrift eingezogen wurde, so erfolgt eine Auszahlung der Ausschüttung auf dasselbe Konto. Detaillierte Informationen zur Verwendung der Erträge werden grundsätzlich auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft xxx.xxxxxxxxx.xxx veröffentlicht. Das Anlageziel des DZPB II – FLEX 2 („Teilfonds“) besteht hauptsächlich darin, eine in der Teil- fondswährung angemessene, auf wirtschaftlichen Kriterien basierende Wertentwicklung unter Nutzung der Möglichkeiten der internationalen Diversifikation zu erwirtschaften. Die Performance der jeweiligen Anteilscheinklassen des Teilfonds wird in den entsprechenden „we- sentlichen Anlegerinformationen“ angegeben.
Weitere Kosten. Weitere Kosten können z. B. durch einen Vertragsrücktritt (siehe Xxxxxx X.) oder durch notwendige Vorarbeiten (siehe Ziffer VI.2.) und bei allen weiteren Auftragsänderungen entstehen. Bei Lieferungen in das Nicht-EU Ausland können zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren anfallen.
Weitere Kosten. Falls aus besonderen, vom Versicherungsnehmer veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht, können dem Versicherungsnehmer die dadurch verursachten Kosten in vereinbarter Höhe gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies gilt beispielsweise für das Durchführen von Vertragsänderungen, Anfertigen von Zweitschriften vom Versicherungsschein, Bearbeiten von Rückläufern im Lastschriftverfahren und Mahnverfahren wegen Beitragsrückständen.
Weitere Kosten. Sollte Ihr Kind mit dem Zug ankommen, fallen weitere Kosten für den Transport vom Bahnhof Lohr zur Burg Rothenfels an. Diese Kosten können variieren, da es sich um Kosten eines Taxiunternehmens handelt. Allerdings werden die Fahrtkosten durch alle Teilnehmer, die diese in Anspruch nehmen gleichermaßen aufgeteilt und können nicht im Voraus bekanntgegeben werden, da es sich um variable Kosten handelt. Voraussichtlich werden die Kosten zwischen 8-10 € pro Fahrt betragen.
Weitere Kosten. Bei verletzungs- oder krankheitsbedingter Einschläfe- rung innerhalb von vier Wochen nach dem Unfalltag respektive nach der ersten tierärztlichen Behandlung: 2.1 80 % der Kosten einer notwendigen Euthanasie; 2.2 80 % der notwendigen Kosten der Kadaverent- sorgung. Nicht versichert sind Kosten für Kremation und Be- stattung.
Weitere Kosten. Weitere Kosten beziehungsweise Auswirkungen auf das Preisniveau sind derzeit nicht ersichtlich.
Weitere Kosten. Reka ist zudem berechtigt, dem Vertragspartner die Kosten für von diesem verlangte individuelle Leistungen (z. B. individuelle Abfragen, individuelle IT-Aufwände etc.) sowie den von ihm verursachten administrativen Aufwand im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug, der Bearbeitung von nicht vorschriftsgemässen oder irregulären Einsendungen und/oder Transaktionen sowie der Verletzung vertraglicher Pflichten in Rechnung zu stellen bzw. von allfälligen Guthaben des Vertragspartners abzuziehen. Der Vertragspartner wird in so einem Fall vorgängig avisiert. Im Gegenzug übernimmt Reka allfällige Initialisierungskosten für die Aufschaltung der Reka-Card auf den EFT/POS- Geräten des Vertragspartners. Die vom Vertragspartner gegenüber Dritten (z. B. Service-Center, Datenprovider) geschuldeten Kommissionen und Kosten (insbesondere für Anschaffung, Installation, Wartung und Betrieb der EFT/POS-Geräte sowie die Kommuni- kationskosten der Transaktionen) liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Reka und richten sich ausschliesslich nach den Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und Dritten, für welche Reka keinerlei Verantwortung über- nimmt.