Shore AdWords Musterklauseln

Shore AdWords. Im Rahmen des Shore Plus Service Pakets stellt Shore dem Kunden die Möglichkeit zur Nutzung von Shore AdWords zur Verfügung. Shore AdWords ist in einzelnen Ländern nicht verfügbar. Die Einrichtung des Shore AdWords ist bis zur Freischaltung einer Anzeige im Shore Plus Paket Preis enthalten. Im Rahmen einer AdWords Kampagne können mehrere Anzeigen geschaltet werden. Der Kunde legt in seinem Zugang die Keywords für die Suchmaschinenoptimierung fest, gestaltet seine Anzeigen und wählt das gewünschte maximale Tagesbudget aus. Durch Klicken auf den Button „abschließend einrichten“ wird die AdWords Kampagne freigeschaltet. Wird ihre Anzeige nach Aktivierung angeklickt, wird ihr festgesetztes Budget belastet, bis das maximale Tagesbudget erreicht ist. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Kampagne durch Verschieben des Statusreglers auf „inaktiv“ zu pausieren. Während die Kampagne inaktiv ist, wird ihr Budget nicht belastet. Eine Re-Aktivierung erfolgt durch Klicken auf „aktivieren“ oder durch Verschieben des Statusreglers auf „aktiv“. Ab diesem Zeitpunkt wird durch Anklicken der Anzeige in der Suchmaschine das Budget erneut belastet. Die Kosten pro Klick bestimmen sich je nach Xxxx des Keywords. Es ist möglich, dass das Tagesbudget über die maximale Budgetgrenze z.B. durch Erreichen des Tagesbudgets durch gleichzeitiges Anklicken der freigeschalteten Anzeige belastet wird. Etwaige Zuviel- Belastungen werden durch Gutschriften ausgeglichen.
Shore AdWords. 15.3.1 In bestimmten Ländern enthalten die Pakete „Plus“ und „Premium“ auch die Funktion „Shore Adwords“. Mittels dieser Funktion kann der Kunde auf komfortable Weise entgeltlich Google-Ads- Kampagnen schalten. Xxxxx stellt diese Funktion im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bereit. 15.3.2 Der Kunde legt bei Nutzung der Funktion ein – täglich änderbares - Tagesbudget fest. Schaltet der Kunde eine Kampagne aktiv, wird das Budget grundsätzlich nur bis zum festgelegten Tagesbudget belastet. In Einzelfällen kann es sein, dass das Tagesbudget um bis zu 15% überschritten wird, etwa wenn gleichzeitig mit Erreichen des Tagesbudgets eine geschaltete Anzeige geklickt und dadurch eine Budget-Belastung ausgelöst wird. Solche Zuviel-Belastungen gleicht Shore durch Gutschriften aus. 15.3.3 Shore hat für die Bereitstellung der Funktion Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 20% (die „Servicepauschale“) des vom Kunden aufgewendeten Monatsbudgets. Xxxxx wird gegenüber dem Kunden zum Ende eines Kalendermonats das verbrauchte Monatsbudget und die Servicepauschale in Rechnung stellen. Ziffern II.8.4 und 8.6 mit 8.10 geltend entsprechend. 15.3.4 Verbraucht der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Aktivierung der ersten Kampagne mindestens EUR 25,00 (netto), so erhält er von Xxxxx eine Gutschrift von EUR 75,00, die mit dem überschießenden Betrag und, wenn damit die EUR 75,00 noch nicht ausgeschöpft sind, mit den folgenden verbrauchten Budgets verrechnet werden. Die Servicepauschale wird indes ohne Berücksichtigung der Gutschrift fällig. (Beispiel: Das verbrauchte Monatsbudget betrug EUR 20,00. Es wird aufgrund eines noch offenen Gutschriftbetrags von ebenfalls EUR 20,00 nicht in Rechnung gestellt. Die Servicepauschale von (20 % x EUR 20,00 =) EUR 4,00 fällt dennoch an.) 15.3.5 Eine Auszahlung des Gutschriftsbetrags ist ausgeschlossen. 15.3.6 Vorstehende Gutschrift-Regelung gilt derzeit nur in folgenden Ländern: Deutschland, Österreich, Schweiz, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Italien, USA, Kanada.

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  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Kategorien betroffener Personen Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen: Kunden, Interessenten, Beschäftigte, Lieferanten, Geschäftspartner und Bewerber des Auftraggebers.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Abwerbeverbot Der Auftraggeber darf keine anderen Auftraggeber oder Mitarbeiter von BAIER abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertrags- ende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.