Sicherung der Zahlung Musterklauseln

Sicherung der Zahlung. Zur Sicherung des Kaufgeschäfts und aller daraus entstehenden Verbindlichkeiten können die Verkäufer eine Sicherheitsleistung verlangen (Hinterlegung einer unwiderruflichen unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage einer in Deutschland zugelassenen Bank zugunsten der Verkäufer). Die konkrete Stellung der Bürgschaft erfolgt durch gesonderten Vertrag im Wege der Individualvereinbarung (Einzelvertrag). Die Kosten der Sicherheitsleistung gehen zu Lasten des Käufers. Die Rechnungsstellung und die Zahlfristen bleiben von der Hinterlegung einer Bankbürgschaft unberührt.
Sicherung der Zahlung. Zur Sicherung des Kaufgeschäfts und aller daraus entstehen- den Verbindlichkeiten können die BaySF eine Sicherheitsleis- tung verlangen (Hinterlegung einer unwiderruflichen unbefriste- ten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage einer in Deutschland zugelasse- nen Bank zugunsten der Bayerischen Staatsforsten AöR). Die konkrete Stellung der Bürgschaft erfolgt durch gesonderten Ver- trag im Wege der Individualvereinbarung (Einzelvertrag). Die Kosten der Sicherheitsleistung gehen zu Lasten des Käufers. Die Rechnungsstellung und die Zahlfristen bleiben von der Hin- terlegung einer Bankbürgschaft unberührt.
Sicherung der Zahlung. Der Verkäufer kann die Ab- bzw. Anlieferung von Holz davon abhängig machen, dass der Kaufpreis Zug um Zug bei An- bzw. Ablieferung beglichen wird oder dass zur Absicherung der Kaufpreisforderung eine unwiderrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank im Bereich der EU in deutscher Sprache beigebracht wird. Vorstehendes gilt entsprechend für Teilan- bzw- Teilablieferungen von Holz. Die Kosten der Sicherheitsleistung gehen zu Lasten des Käufers. Die Rechnungsstellung und die Zahlfristen bleiben von der Hinterlegung einer Bankbürgschaft unberührt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.