Sicherung und Freigabe von Arbeiten an Betriebsanlagen Musterklauseln

Sicherung und Freigabe von Arbeiten an Betriebsanlagen. 4.4.6 Freileitungen, Kabelkanäle und erdverlegte Mittel-/Hochspannungskabel
Sicherung und Freigabe von Arbeiten an Betriebsanlagen. Bei Arbeiten an Betriebsanlagen muss eine Unterbrechung der Ener- giezufuhr und die Sicherung der Anlage gegen unbefugtes, irrtümliches oder selbständiges Inbetriebsetzen durchgeführt werden. Hilfsmittel zur Durchführung und Dokumentation hierfür sind Hauptbefehlseinrichtungen, Freimeldeformulare > 1 kV sowie Sicherungslisten. Mögliche gefahrbringen- de Eigenbewegungen müssen durch mechanische Blockierung verhindert werden. Vorhandene Energiespeicher, z. B. Druckbehälter, sind bei Bedarf nach ihrem Abschiebern zu entspannen. Bei Arbeiten mit dem Freimeldeformular > 1 kV gelten grundsätzlich die gleichen Vorgaben wie bei Arbeiten mit Sicherungslisten. Die Sicherungs- listen, die an eindeutig bezeichneten Orten ausliegen und von autorisierten SE AG-Mitarbeitern geführt werden, sind vom AN zwingend zu nutzen. Beim Betreten von Strahlenschutzbereichen sind diese Bereiche durch den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten des Betriebes zu sichern und freizugeben. Die Sicherung ist zu dokumentieren. Steht nicht fest, ob eine Anlage gesichert ist, so ist Rücksprache mit dem Strahlenschutzbeauftrag- ten des Betriebes zu halten. Sind mehrere unabhängige Arbeitsgruppen an demselben Anlagenteil tätig, haben sich alle Gruppen einzutragen. Die Aufsichtsführenden der eingetragenen Arbeitsgruppen haben sich vor Arbeitsaufnahme von den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zu überzeugen. Die Rücknahme der Maßnahmen erfolgt erst dann, wenn alle Aufsichtsführenden dieses schrift- lich in der Sicherungsliste bestätigt haben. Der Auftrag zur Sicherung und Entsicherung soll grundsätzlich durch die gleichen Personen erfolgen. Werden im Bereich der zerstörungsfreien Materialprüfung (ZfP) Methoden mit ionisierender Strahlung verwendet, so sind diese Arbeiten frühestmög- lich, spätestens mit Mitteilung an die Behörde, mittels des Meldescheins „Meldeschein – mobile / temporäre Arbeiten mit ionisierender Strahlung im Bereich der zerstörungsfreien Materialprüfung (ZfP)“ anzumelden. Der Mel- deschein ist im Downloadbereich unter xxxxx://x0xx.xxxxxxxxxxxx-xxxxx. com/lvportal?info=1 zu finden. Die Anmeldung ist zur Kontrolle und ent- sprechender internen Weiterverarbeitung an den jeweiligen tkSE-Auftrag- geber als pdf-Dokument zu senden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.