Arbeits- und Gesundheitsschutz Musterklauseln

Arbeits- und Gesundheitsschutz. A.15.1. In seinem Arbeitsbereich ist der Auftragnehmer für das Veranlassen und die Durchführung der Arbeitssicher- heitsmaßnahmen verantwortlich.
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Für die Dauer der Arbeitszeit sind am Arbeitsplatz die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes sowie die allgemein anerkannten Regeln der Ergonomie zu beachten. Datum / Unterschrift
Arbeits- und Gesundheitsschutz. 55 Arbeits- und Gesundheitsschutz § 56 entfällt § 57 entfällt
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die für die behördliche Arbeitsstätte geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sind auf die häusliche Arbeitsstätte anzuwenden. Die Abteilung Personalmanagement trägt in Absprache mit der Abteilung Gebäudemanage­ ment dafür Sorge, dass vor der Einrichtung von Telearbeitsplätzen Arbeitsplatzbegehungen nach Arbeitszeitschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung durch die Fachkraft für Arbeits­ sicherheit stattfinden.
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die für die behördliche Arbeitsstätte geltenden arbeitsschutzrechtlichen Regelungen und die allgemein geltenden Arbeitssicherheitsnormen sind auf die häusliche Arbeitsstätte anzuwenden. Der häusliche Arbeitsplatz muss dabei den Anforderungen an die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen genügen (geeigneter Stuhl, Beleuchtung etc.). Dies hat die/der Telearbeiter/in eigenverantwortlich sicherzustellen. Arbeitsunfälle in der häuslichen Arbeitsstätte fallen unter den gesetzlichen Unfallschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unter den Dienstunfallschutz für Beamtinnen und Beamte. Dieser Unfallschutz erstreckt sich nicht auf Unfälle, die sich während der Verrichtung privater Angelegenheiten ereignen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Beschäftigten sind selbstständig dafür verantwortlich, dass die private und dienstliche Sphäre hinreichend getrennt sind und die allgemeinen Anforderungen hinsichtlich Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Sicherheit und Ergonomie beachtet werden.
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Im Rahmen des mobilen Arbeitens kann nicht bestimmt werden, an welchem Ort und Arbeitsplatz die Aufgaben wahrgenommen werden. Die Voraussetzungen der Einhaltung der einschlägigen Arbeits- und Gesundheitsbestimmungen können nicht geprüft werden. Die/Der Beschäftigte muss demzufolge für ihren/seinen Arbeits- und Gesundheitsschutz selbst Sorge tragen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei der Berghof Products + Instruments GmbH sorgen wir für ein gesundes Arbeitsklima. Mit stetig evaluierten und angepassten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, sowie regelmäßigen Unterweisungen zur Arbeitssicherheit, setzen wir uns für das Wohlbe- finden unserer Mitarbeiter*innen ein. Für uns ist Gesundheit ein besonders schützenswertes Gut, das wir durch konsequente Umsetzung geltender gesetzlicher Regelungen schützen. Nicht zuletzt bildet sie das Fundament für die Leistungsbereitschaft unseres gesamten Teams. Im Rahmen unseres Arbeits- und Gesundheitsschutzes schärfen wir das Bewusstsein zum Beispiel für: — das Beachten und Sicherstellen von Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz — das Vermeiden unnötiger Gefährdungen für unsere Mitarbeiter*innen und für Dritte — das Befolgen aller Weisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz — das Einhalten von gesetzlichen und betrieblichen Ver- und Geboten — das bestimmungsmäßige Verwenden und pflegliche Behandeln der zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstung — das Prüfen und bestimmungsgemäße Verwenden aller Arbeitsmittel vor jeder Verwendung durch Sichtkontrolle auf sicheren Zustand und Eignung — ein sicherheits- und gesundheitsbewusstes Arbeiten — den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen — das Melden oder selbstständige Abstellen erkannter Mängel, soweit möglich — das Ansprechen und/oder Melden sicherheitswidrigen Verhaltens — die Umsetzung und Einhaltung der jeweils einschlägigen Brandschutzbestimmungen Die Berghof Products + Instruments GmbH agiert im anwendbaren gesetzlichen Rahmen. Sie respektiert das Recht ihrer Mitarbeiter*innen freie Vereinigungen zu bilden und diesen beizutreten und Mitarbeitervertretungen wahrzunehmen. Mitarbeiter*innen, die in Arbeitnehmerorganisationen organisiert und tätig sind, werden in keiner Form benachteiligt oder bevorzugt.
Arbeits- und Gesundheitsschutz. 16.6.1. In seinem Arbeitsbereich ist der Lieferant für das Veranlassen und die Durchführung der Arbeitssicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Zur Unfallverhütung schafft er die erforderlichen Einrichtungen und trifft die erforderlichen Anordnungen entsprechend den anwendbaren Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf seine Kosten.
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Für die Dauer der Arbeitszeit sind am Arbeitsplatz die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes sowie die allgemein anerkannten Regeln der Ergonomie zu beachten. Datum / Unterschrift Dienststelle antragstellende Person Hiermit beantrage ich mobiles Arbeiten gemäß der Dienstvereinbarung über Homeoffice und mobile Arbeit an der Leibniz Universität Hannover. Einrichtung: Diensttelefon: dienstliche E-Mail-Adresse: Zeitraum 3 Jahre ab: Ich habe einen Schwerbehindertenstatus gemäß § 2 Absatz 2 SGB IX oder ei- nen Gleichgestelltenstatus gemäß § 2 Absatz 3 SGB IX Ja Nein Ich bestätige, die Bestimmungen der Dienstvereinbarung über Homeoffice und mobile Arbeit an der Leibniz Universität Hannover zur Kenntnis genommen zu haben. Insbesondere - überschreite ich nicht die Obergrenze von 30 Prozent meiner Arbeitszeit im Kalenderhalb- jahr und stimme die konkrete Inanspruchnahme des mobilen Arbeitens mit meiner/meinem Vorge- setzten ab - halte ich die Dienstanweisung zum Datenschutz und zur Informationssicherheit ein - halte ich die Hinweise zur Arbeitszeit und die Vorgaben der Arbeitssicherheit ein. Ort, Datum Unterschrift der antragstellenden Person B Stellungnahme der vorgesetzten Person Ich stimme dem Antrag auf mobiles Arbeiten zu. Die beschäftigte Person hat eine Kopie dieses genehmigten Antrags erhalten. Das Original wird an die Personalverwaltung weitergeleitet. Die notwendigen Arbeits- und Verbrauchsmittel für die mobile Arbeit, wie z. B. Schreibgeräte o- der Laptops, werden bei Bedarf gestellt. Die zu verrichtenden Tätigkeiten sind für mobiles Arbeiten geeignet und entsprechen gem. Sicher- heits- und Technikkonzept der aggregierten Risikoklasse unkritisch moderat kritisch. Es wurde entsprechend dem Sicherheits- und Technikkonzept ein geeignetes Technikszenario ausgewählt. Eine Unterweisung zu Arbeitssicherheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz wird vor der Auf- nahme der mobilen Arbeit stattfinden. Ich stimme dem Antrag auf mobiles Arbeiten aus folgenden Gründen nicht zu. Die Personalver- waltung wird hierüber informiert und entscheidet über den Antrag. Im Falle der Ablehnung wird der Personalrat beteiligt. Ort, Datum Unterschrift der vorgesetzten Person Auch im Rahmen von Homeoffice und mobilem Arbeiten gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Be- schäftigte sind mangels der Möglichkeit der Kontrolle durch die Vorgesetzten selbst verantwortlich für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Folgende Rahmenbedingungen sind dabei in der Regel zu beachten: • Arbei...