Common use of Sozialticket Salzgitter Clause in Contracts

Sozialticket Salzgitter. (Modellprojekt in der Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2025) Mit dem Sozialticket Salzgitter können alle Linien in der Ta- rifzone 60 genutzt werden. Zur Benutzung berechtigt sind Einwohner der Stadt Salzgitter, die Leistungen nach SGB XII, Grundsicherung oder Sozialgeld nach SGB II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Transferleistungen nach dem SGB VIII beziehen. Das Sozialticket ist nur gültig in Verbindung mit dem Berechti- gungsausweis. Kunden über 14 Jahre benötigen zusätzlich amt- lichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein). Personen unter 16 Jahren benötigen, sofern sie noch nicht über ein gültiges Ausweisdokument verfügen, zusätzlich die Kunden- karte. Sozialticket und Berechtigungsausweis stellen nur ge- meinsam den gültigen Fahrausweis im Sinne der Allgemeinen Beförderungsbedingungen dar und sind bei Fahrtantritt inklu- sive eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. der Kundenkarte mitzuführen. Das Sozialticket muss vom Kunden unterschrieben sein. Der Name ist in einer weiteren Zeile in Blockbuchstaben zu wiederholen. Es werden Fahrscheine für Kinder (6 - 14 Jahre) und für Erwach- sene angeboten. Kinder, die Anspruch auf eine Sammel-Schülerzeitkarte mit Gültigkeit im Gebiet der Stadt Salzgitter haben, können das So- zialticket Salzgitter nicht nutzen. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich im Servicecenter der KVG in Salzgitter-Lebenstedt. Sozialtickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Der Fahrschein wird für einen Monat ausgegeben. Der Gültig- keitszeitraum beginnt jeweils am 01. eines Monats und endet am letzten des Monats bei Betriebsschluss. Wo erhältlich? Im Servicecenter der KVG in Salzgit- ter-Lebenstedt. Wie lange gültig? Erwachsene und Kinder ganztags bis Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2) Wo zu nutzen? In der Tarifzone 60. Wie lange gültig? Einen Kalendermonat. Übertragbarkeit? Keine. Erweiterung? Ja. Mitnahmeregelung? Keine. Das Sozialticket Salzgitter ist ein Fahrausweis mit erheblich er- mäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.bsvg.net, www.wvg.de, mobi38.de

Sozialticket Salzgitter. (Modellprojekt in der Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2025) Mit dem Sozialticket Salzgitter können alle Linien in der Ta- rifzone 60 genutzt werden. Zur Benutzung berechtigt sind Einwohner der Stadt Salzgitter, die Leistungen nach SGB XII, Grundsicherung oder Sozialgeld nach SGB II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Transferleistungen nach dem SGB VIII beziehen. Das Sozialticket ist nur gültig in Verbindung mit dem Berechti- gungsausweis. Kunden über 14 Jahre benötigen zusätzlich amt- lichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein). Personen unter 16 Jahren benötigen, sofern sie noch nicht über ein gültiges Ausweisdokument verfügen, zusätzlich die Kunden- karte. Sozialticket und Berechtigungsausweis stellen nur ge- meinsam den gültigen Fahrausweis im Sinne der Allgemeinen Beförderungsbedingungen dar und sind bei Fahrtantritt inklu- sive eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. der Kundenkarte mitzuführen. Das Sozialticket muss vom Kunden unterschrieben sein. Der Name ist in einer weiteren Zeile in Blockbuchstaben zu wiederholen. Es werden Fahrscheine für Kinder (6 - 14 Jahre) und für Erwach- sene angeboten. Kinder, die Anspruch auf eine Sammel-Schülerzeitkarte mit Gültigkeit im Gebiet der Stadt Salzgitter haben, können das So- zialticket Salzgitter nicht nutzen. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich im Servicecenter der KVG in Salzgitter-Lebenstedt. Sozialtickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Der Fahrschein wird für einen Monat ausgegeben. Der Gültig- keitszeitraum beginnt jeweils am 01. eines Monats und endet am letzten des Monats bei Betriebsschluss. Wo erhältlich? Im Servicecenter der KVG in Salzgit- ter-Lebenstedt. Wie lange gültig? Erwachsene und Kinder ganztags bis Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2) Wo zu nutzen? In der Tarifzone 60. Wie lange gültig? Einen Kalendermonat. Übertragbarkeit? Keine. Erweiterung? Ja. Mitnahmeregelung? Keine. Das Sozialticket Salzgitter ist ein Fahrausweis mit erheblich er- mäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.vrb-online.de

Sozialticket Salzgitter. (Modellprojekt in der Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.202531.12.2020) Mit dem Sozialticket Salzgitter können alle Linien in der Ta- rifzone rifzonen 60 genutzt werden. Zur Benutzung berechtigt sind Einwohner der Stadt Salzgitter, die Leistungen nach SGB XII, Grundsicherung oder Sozialgeld nach SGB II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Asylbewerberleistungsge- setz oder Transferleistungen nach dem SGB VIII beziehen. Das Sozialticket ist nur gültig in Verbindung mit dem Berechti- gungsausweisBerech- tigungsausweis. Kunden über 14 Jahre benötigen zusätzlich amt- lichen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, FührerscheinFührer- schein). Personen unter 16 Jahren benötigen, sofern sie noch nicht über ein gültiges Ausweisdokument verfügen, zusätzlich die Kunden- karteKundenkarte. Sozialticket und Berechtigungsausweis stellen stel- len nur ge- meinsam gemeinsam den gültigen Fahrausweis im Sinne der Allgemeinen All- gemeinen Beförderungsbedingungen dar und sind bei Fahrtantritt inklu- sive Fahrt- antritt inklusive eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. der Kundenkarte mitzuführen. Das Sozialticket muss vom Kunden unterschrieben sein. Der Name ist in einer weiteren Zeile in Blockbuchstaben zu wiederholen. Es werden Fahrscheine für Kinder (6 - 14 Jahre) und für Erwach- sene Er- wachsene angeboten. Kinder, die Anspruch auf eine Sammel-Schülerzeitkarte mit Gültigkeit im Gebiet der Stadt Salzgitter haben, können das So- zialticket Sozialticket Salzgitter nicht nutzen. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich im Servicecenter der KVG in Salzgitter-Lebenstedt. Sozialtickets sind personengebunden personengebun- den und nicht übertragbar. Der Fahrschein wird für einen Monat ausgegeben. Der Gültig- keitszeitraum beginnt jeweils am 01. eines Monats und endet am letzten des Monats bei Betriebsschluss. Wo erhältlich? Im Servicecenter der KVG in Salzgit- terxxx-Lebenstedt. Wie lange gültig? Erwachsene und Kinder ganztags bis Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2) Wo zu nutzen? In der Tarifzone 60. Wie lange gültig? Einen Kalendermonat. Übertragbarkeit? Keine. Erweiterung? Ja. Mitnahmeregelung? Keine. Das Sozialticket Salzgitter ist ein Fahrausweis mit erheblich er- mäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVOXxxxxxxxxx.

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Samples: www.bsvg.net