Common use of Sozialticket Wolfenbüttel Clause in Contracts

Sozialticket Wolfenbüttel. (Modellprojekt in der Zeit vom 1.8.2018 bis 31.7.2022) Mit dem Sozialticket Wolfenbüttel können je nach Geltungsbe- reich alle Linien in den Tarifzonen 70 bis 79 genutzt werden. Den Geltungsbereich legt der Landkreis Wolfenbüttel fest. Zur Benutzung berechtigt sind Personen, die über eine Wolfen- büttel-Card verfügen. Das Sozialticket ist nur gültig in Verbindung Wolfenbüttel-Card. Kunden über 14 Jahre benötigen zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein). Perso- nen unter 16 Jahren benötigen, sofern sie noch nicht über ein gültiges Ausweisdokument verfügen, zusätzlich die Kunden- karte. Sozialticket und Wolfenbüttel-Card stellen nur gemein- sam den gültigen Fahrausweis im Sinne der Allgemeinen Beför- derungsbedingungen dar und sind bei Fahrtantritt inklusive ei- nes amtlichen Lichtbildausweises bzw. der Kundenkarte mitzu- führen. Das Sozialticket muss vom Kunden unterschrieben sein. Der Name ist in einer weiteren Zeile in Blockbuchstaben zu wie- derholen. Es werden Fahrscheine für Kinder (6 -14 Jahre) und für Erwach- sene angeboten. Kinder, die Anspruch auf eine Sammel-Schülerzeitkarte haben und mit dieser die Samtgemeinde oder die Einheitsgemeinde, in deren Gebiet sie ihren Wohnsitz haben sowie die Stadt Wol- fenbüttel erreichen, können das Sozialticket Wolfenbüttel nicht nutzen. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich in den Servicecentern der KVG in Wolfenbüttel und Salzgitter-Lebenstedt. Sozialtickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Der Fahrschein wird für einen Monat ausgegeben. Der Gültig- keitszeitraum beginnt jeweils am 01. eines Monats und endet am letzten des Monats bei Betriebsschluss. Wo erhältlich? In den Servicecentern der KVG in Wol- fenbüttel und Salzgitter-Lebenstedt. Wie lange gültig? Erwachsene, und Kinder ganztags bis Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2) Wo zu nutzen? Je nach Ticketaufdruck, in den Ta- rifzonen 60, 70 bis 79. Wie lange gültig? Einen Kalendermonat. Übertragbarkeit? Keine. Erweiterung? Ja. Mitnahmeregelung? Keine. Das Sozialticket Wolfenbüttel ist ein Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.bsvg.net, www.wvg.de, mobi38.de

Sozialticket Wolfenbüttel. (Modellprojekt in der Zeit vom 1.8.2018 bis 31.7.2022) Mit dem Sozialticket Wolfenbüttel können je nach Geltungsbe- reich Geltungs- bereich alle Linien in den Tarifzonen 70 bis 79 genutzt werdenwer- den. Den Geltungsbereich legt der Landkreis Wolfenbüttel fest. Der Geltungsbereich ist dem Berechtigungsausweis zu entnehmen. Zur Benutzung berechtigt sind PersonenEinwohner des Landkreises Wolfenbüttel, die über eine Wolfen- büttel-Card verfügenLeistungen nach SGB XII, Grundsicherung oder Sozialgeld nach SGB II, Leistungen nach dem Asylbewer- berleistungsgesetz oder Wohngeld beziehen. Das Sozialticket ist nur gültig in Verbindung Wolfenbüttel-Cardmit dem Berech- tigungsausweis. Kunden über 14 Jahre benötigen zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein). Perso- nen Personen unter 16 Jahren benötigen, sofern sie noch nicht über ein gültiges Ausweisdokument verfügen, zusätzlich die Kunden- karteKundenkarte. Sozialticket und Wolfenbüttel-Card Berechtigungs- ausweis stellen nur gemein- sam gemeinsam den gültigen Fahrausweis im Sinne der Allgemeinen Beför- derungsbedingungen Beförderungsbedingungen dar und sind bei Fahrtantritt inklusive ei- nes eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. der Kundenkarte mitzu- führenmitzuführen. Das Sozialticket muss vom Kunden unterschrieben sein. Der Name ist in einer weiteren wei- teren Zeile in Blockbuchstaben zu wie- derholenwiederholen. Es werden Fahrscheine für Kinder (6 -14 Jahre) und für Erwach- sene Er- wachsene angeboten. Kinder, die Anspruch auf eine Sammel-Schülerzeitkarte haben und mit dieser die Samtgemeinde oder die Einheitsgemeinde, in deren Gebiet sie ihren Wohnsitz haben sowie die Stadt Wol- fenbüttel erreichen, können das Sozialticket Wolfenbüttel nicht nutzen. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich in den Servicecentern der KVG in Wolfenbüttel und Salzgitter-Lebenstedt. Sozialtickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Der Fahrschein wird für einen Monat ausgegeben. Der Gültig- keitszeitraum beginnt jeweils am 01. eines Monats und endet am letzten des Monats bei Betriebsschluss. Wo erhältlich? In den Servicecentern der KVG in Wol- fenbüttel Wolfenbüttel und Salzgitter-LebenstedtLe- benstedt. Wie lange gültig? Erwachsene, und Kinder ganztags bis Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2) Wo zu nutzen? Je nach Ticketaufdruck, in den Ta- rifzonen 60, 70 bis 79. Wie lange gültig? Einen Kalendermonat. Übertragbarkeit? Keine. Erweiterung? Ja. Mitnahmeregelung? Keine. Das Sozialticket Wolfenbüttel ist ein Fahrausweis mit erheblich erheb- lich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.bsvg.net

Sozialticket Wolfenbüttel. (Modellprojekt in der Zeit vom 1.8.2018 bis 31.7.202231.12.2023) Mit dem Sozialticket Wolfenbüttel können je nach Geltungsbe- reich alle Linien in den Tarifzonen 70 bis 79 genutzt werden. Den Geltungsbereich legt der Landkreis Wolfenbüttel fest. Zur Benutzung berechtigt sind Personen, die über eine Wolfen- büttel-Card verfügen. Das Sozialticket ist nur gültig in Verbindung Wolfenbüttelmit der Wolfenbüt- tel-Card. Kunden über 14 Jahre benötigen zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, FührerscheinFührer- schein). Perso- nen Personen unter 16 Jahren benötigen, sofern sie noch nicht über ein gültiges Ausweisdokument verfügen, zusätzlich die Kunden- karteKundenkarte. Sozialticket und Wolfenbüttel-Card stellen nur gemein- sam gemeinsam den gültigen Fahrausweis im Sinne der Allgemeinen Beför- derungsbedingungen Allge- meinen Beförderungsbedingungen dar und sind bei Fahrtantritt inklusive ei- nes eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. der Kundenkarte mitzu- führenKunden- karte mitzuführen. Das Sozialticket muss vom Kunden unterschrieben unter- schrieben sein. Der Name ist in einer weiteren Zeile in Blockbuchstaben Block- buchstaben zu wie- derholenwiederholen. Es werden Fahrscheine für Kinder (6 -14 Jahre) und für Erwach- sene angeboten. Kinder, die Anspruch auf eine Sammel-Schülerzeitkarte haben und mit dieser die Samtgemeinde oder die Einheitsgemeinde, in deren Gebiet sie ihren Wohnsitz haben sowie die Stadt Wol- fenbüttel erreichen, können das Sozialticket Wolfenbüttel nicht nutzen. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich in den Servicecentern der KVG in Wolfenbüttel und Salzgitter-Lebenstedt. Sozialtickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Der Fahrschein wird für einen Monat ausgegeben. Der Gültig- keitszeitraum beginnt jeweils am 01. eines Monats und endet am letzten des Monats bei Betriebsschluss. Wo erhältlich? In den Servicecentern der KVG in Wol- fenbüttel und Salzgitter-Lebenstedt. Wie lange gültig? Erwachsene, und Kinder ganztags bis Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2) Wo zu nutzen? Je nach Ticketaufdruck, in den Ta- rifzonen 60, 70 bis 79. Wie lange gültig? Einen Kalendermonat. Übertragbarkeit? Keine. Erweiterung? Ja. Mitnahmeregelung? Keine. Das Sozialticket Wolfenbüttel ist ein Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.vrb-online.de