SPEICHERUNG IHRER DATEN. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel 30 Jahre bei Röntgenaufzeichnungen laut Paragraf 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung.
SPEICHERUNG IHRER DATEN. Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich u.a. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu 10 Jahren über das Ende der Geschäftsbeziehung bzw. des vorvertraglichen Rechtsverhältnisses hinaus. Letztendlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahren betragen können.
SPEICHERUNG IHRER DATEN. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies gesetzlich erforderlich ist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben.
SPEICHERUNG IHRER DATEN. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies zur Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus §630 f Abs. 3 BGB sind wir verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren. Des Weiteren können sich aus anderen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen ergeben, z.B. aus der Berufsordnung der Länder.
SPEICHERUNG IHRER DATEN. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der zwischen Ihnen und uns geschlossenen Einzelvereinbarung. Nach Beendigung der geschlossenen Einzelvereinbarung werden Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Vorgaben jedoch noch gemäß den gesetzlichen Regelungen gespeichert.
SPEICHERUNG IHRER DATEN. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Organisation des Vereins notwendig ist.
SPEICHERUNG IHRER DATEN. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Nach rechtlichen Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.
SPEICHERUNG IHRER DATEN. Die von der Gemeinde Schöneiche bei Berlin erhobenen Daten werden nur solange aufbewahrt, wie dies für den o.g. Verarbeitungszweck und unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist oder Sie in eine darüber -hinausgehende Speicherung nach Art. 6 (1) S. 1 lit. A) DSGVO eingewilligt haben.
SPEICHERUNG IHRER DATEN. Ich bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Betreuung erforderlich ist.
SPEICHERUNG IHRER DATEN. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Erfüllung des Zweckes entsprechend Punkt 2 notwendig ist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben (Handelsgesetzbuch § 257) sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Nach anderen gesetzlichen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben, welche im Einzelfall zu prüfen sind.