Common use of Speicherung und Weitergabe von Personendaten Clause in Contracts

Speicherung und Weitergabe von Personendaten. 16.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persön- lichen Daten für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung verarbeitet und ausschließlich innerhalb der rent easy Partner nutzt. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z. B. an das Kreditkarten- unternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung, den Betreiber des Mautsystems sowie an die entsprechende Behörde oder sonstige Stelle zum Zweck der direkten Geltendmachung von Gebühren, Kos- ten, Mautgebühren oder Buß- und Verwarnungsgeldern. 16.2 Der Vermieter darf diese Daten ferner über den Zentralen Warnring und an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zu- rückgegeben wird, Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungs- widrigkeiten und StraLaten zuständigen Behörden für den Fall erfol- gen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hin- reichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u. ä. gesetzliche Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten werden durch

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Speicherung und Weitergabe von Personendaten. 16.1 14.1. Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persön- lichen per- sönlichen Daten für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung verarbeitet und ausschließlich innerhalb der rent easy Partner nutztspeichert. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z. B. an das Kreditkarten- unternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung, den Betreiber des Mautsystems sowie an die entsprechende Behörde oder sonstige Stelle zum Zweck der direkten Geltendmachung von Gebühren, Kos- ten, Mautgebühren oder Buß- und Verwarnungsgeldern. 16.2 14.2. Der Vermieter darf diese Daten ferner über den Zentralen zentralen Warnring und dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V., Xxxxxxxxxxxx Xxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxx, an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten ver- längerten Mietzeit zu- rückgegeben wird, zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen ge- richtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungs- widrigkeiten und StraLaten Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfol- generfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hin- reichende hinreichen- de Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter verlustge- meldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung Nichtmit- teilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u. ä. gesetzliche Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten u.ä.. • 14.3. Kopien der Legitimierungsnachweise werden durchauf Wunsch nach Beendigung des Mietzeitraumes an den Mieter zurückgegeben.

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Speicherung und Weitergabe von Personendaten. 16.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persön- lichen persönlichen Daten für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung –beendi- gung verarbeitet und ausschließlich innerhalb der rent easy Partner nutzt. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung Ver- tragserfüllung erforderlich ist, z. z.B. an das Kreditkarten- unternehmen Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung, den Betreiber des Mautsystems sowie so- wie an die entsprechende Behörde oder sonstige Stelle zum Zweck der direkten di- rekten Geltendmachung von Gebühren, Kos- tenKosten, Mautgebühren oder Buß- und Verwarnungsgeldern. 16.2 Der Vermieter darf diese Daten ferner über den Zentralen Warnring und an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zu- rückgegeben zurückgegeben wird, Mietforderungen Mietforde- rungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert protes- tiert werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungs- widrigkeiten Ordnungswidrigkeiten und StraLaten zuständigen Behörden für den Fall erfol- generfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hin- reichende hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt er- folgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u. ä. u.ä. gesetzliche Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten werden durchdurch diese Regelung nicht eingeschränkt.

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Speicherung und Weitergabe von Personendaten. 16.1 Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert werden. Die Weitergabe an Dritte ist damit einverstandenjeweils im zweckentsprechenden Umfang zulässig, wenn bei der Anmietung falsche Angaben gemacht werden, das gemietete Fahrzeug nicht vereinbarungsgemäß genutzt oder zurückgegeben wird, Ansprüche des Vermieters nicht ordnungsgemäß erfüllt werden oder wenn wegen gesetzes- bzw. ordnungswidrigem Verhalten gegen den Mieter oder dessen Mitfahrer ein Verfahren betrieben wird. Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter haftet uneingeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- /Maut- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt den Vermietpartner von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von dem Vermietpartner erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der der Vermietpartner für die Bearbeitung von Anfragen entstehen, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an den Vermieter richten, erhält diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von € 25,00 (inkl. MwSt.), es sei denn der Mieter weist nach, dass der Vermieter seine persön- lichen Daten für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung ein geringerer Aufwand und/oder -beendigung verarbeitet und ausschließlich innerhalb der rent easy Partner nutzt. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich Schaden entstanden ist, z. B. an das Kreditkarten- unternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung, den Betreiber des Mautsystems sowie an die entsprechende Behörde oder sonstige Stelle zum Zweck der direkten Geltendmachung von Gebühren, Kos- ten, Mautgebühren oder Buß- und Verwarnungsgeldern; dem Vermieter ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. 16.2 Der Vermieter darf diese Daten ferner über den Zentralen Warnring und an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zu- rückgegeben wird, Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungs- widrigkeiten und StraLaten zuständigen Behörden für den Fall erfol- gen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hin- reichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u. ä. gesetzliche Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten werden durch

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