Speicherung von Zahlungsverkehrsdateien und Kassenabschluss Musterklauseln

Speicherung von Zahlungsverkehrsdateien und Kassenabschluss. 5.3.1 Die Bank speichert die Zahlungsverkehrsdateien 90 Tage ab dem letzten Kassenabschluss des Terminals. In diesem Zeitraum werden Fragen zum Zahlungsverkehr kostenlos beantwortet. Für Fragen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, berechnet die Bank eine Recherchegebühr. 5.3.2 Für die Einhaltung der 8-Tages-Frist im Rahmen des electronic cash-Verfahrens oder die Einhaltung sonstiger Fristen ist der Vertragspartner allein verantwortlich. Die Bank übernimmt für deren Einhaltung keinerlei Verpflichtungen. 5.3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Durchführung des Kassen- schnitts zu überprüfen, ob der Zahlungseingang der eingereichten Umsätze korrekt erfolgt ist. Reklamationen sind unverzüglich an die Bank zu richten.
Speicherung von Zahlungsverkehrsdateien und Kassenabschluss. Die Volksbank speichert die Zahlungsverkehrsdateien 120 Tage ab dem letzten Kassenabschluss des Terminals. In diesem Zeitraum werden Fragen zum Zahlungsverkehr kostenlos beantwortet. Für Fragen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, berechnet die Volksbank eine Recherchegebühr. Die Volksbank behält sich vor, zur Sicherheit der Zahlungsverkehrsdateien nach Ablauf einer angemessenen Frist, spätestens jedoch zwei Monate nach der letzten Transaktion, einen kostenpflichtigen Kassenabschluss am Terminal auszulösen.
Speicherung von Zahlungsverkehrsdateien und Kassenabschluss. 5.3.1 Die VR Payment GmbH speichert die Zahlungsverkehrsdateien 90 Tage ab dem letzten Kassenabschluss des Terminals. In diesem Zeitraum werden Fragen zum Zahlungsverkehr kostenlos beantwortet. Für Fragen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, berechnet die VR Payment GmbH eine Recherchegebühr. 5.3.2 Für die Einhaltung der 8-Tages-Frist im Rahmen des electronic cash-Verfahrens oder die Einhaltung sonstiger Fristen ist der Vertragspartner allein verantwortlich. Die Bank übernimmt für deren Einhaltung keinerlei Verpflichtungen. 5.3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Durchführung des Kassenschnitts zu überprüfen, ob der Zahlungseingang der eingereichten Umsätze korrekt erfolgt ist. Reklamationen sind unverzüglich an die Bank zu richten.
Speicherung von Zahlungsverkehrsdateien und Kassenabschluss. 5.3.1 VR-Bank Bad Kissingen eG speichert die Zahlungsverkehrsdateien 90 Tage ab dem letzten Kassenabschluss des Terminals. In diesem Zeitraum werden Fragen zum Zahlungsverkehr kostenlos beantwortet. Für Fragen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, berechnet VR-Bank Bad Kissingen eG eine Recherchegebühr. 5.3.2 Für die Einhaltung der 8-Tages-Frist im Rahmen des electronic cash-Verfahrens oder die Einhaltung sonstiger Fristen ist der Vertragspartner allein verantwortlich. VR-Bank Bad Kissingen eG übernimmt für deren Einhaltung keinerlei Verpflichtungen. 5.3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Durchführung des Kassen- schnitts zu überprüfen, ob der Zahlungseingang der eingereichten Umsätze korrekt erfolgt ist. Reklamationen sind unverzüglich an die VR-Bank Bad Kissingen eG zu richten.
Speicherung von Zahlungsverkehrsdateien und Kassenabschluss. Die Edekabank speichert die Zahlungsverkehrsdateien 120 Tage ab dem letzten Kassenabschluss des Terminals. In diesem Zeitraum werden Fragen zum Zahlungsverkehr kostenlos beantwortet. Für Fragen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, berechnet die Edekabank eine Recherchegebühr. Die Edekabank behält sich vor, zur Sicherheit der Zahlungsverkehrsdateien nach Ablauf einer angemessenen Frist, spätestens jedoch zwei Monate nach der letzten Transaktion, einen kostenpflichtigen Kassenabschluss am Terminal auszulösen.
Speicherung von Zahlungsverkehrsdateien und Kassenabschluss. First Data speichert die Zahlungsverkehrsdateien 120 Tage ab dem letzten Kassenabschluss des Terminals. In diesem Zeitraum werden Fragen zum Zahlungsverkehr kostenlos beantwortet. Für Fragen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, berechnet First Data eine Recherchegebühr. First Data behält sich vor, zur Sicherheit der Zahlungsverkehrsdateien nach Ablauf einer angemessenen Frist, spätestens jedoch zwei Monate nach der letzten Transaktion, einen kostenpflichtigen Kassenabschluss am Terminal auszulösen.