Standortvorteil Musterklauseln

Standortvorteil. Beim bereits heute im Universitätsvertrag verankerten Standortvorteil handelt es sich konzeptionell um einen Nettostandortvorteil. Berücksichtigt werden damit nicht nur der Nutzen, sondern auch die Lasten, die der jeweilige Standortkanton zu tragen hat. Standortvorteile stellen beispielsweise das Generieren einer höheren Wertschöpfung dar, die Mittelflüsse der Universität, die bessere Erreich- barkeit für Private, Firmen und Institutionen oder der Imagegewinn und die Leuchtturmwirkung. Demgegenüber stehen Standortnachteile wie beispielsweise das Anfallen ungedeckter Infrastruk- turkosten und höherer Sozialausgaben, der Verzicht auf anderweitige Standortnutzungen und die Bedarfsdeckung günstigen Wohnraums. In der Gesamtbetrachtung mitberücksichtigt wird zudem, dass Standortvor- und -nachteile in anderen Elementen des Finanzierungsmodells teilweise bereits enthalten sind. Der Nettostandortvorteil entspricht damit der Differenz zwischen anfallendem Nut- zen und zu tragenden Lasten für die Kantone, wobei die im Indikator zur wirtschaftlichen Leis- tungsfähigkeit bereits abgebildeten Standortvor- und -nachteile berücksichtigt werden. Die Festlegung der Höhe des Nettostandortvorteils kann grundsätzlich empirisch oder politisch er- folgen: – Empirisch: Der Nettostandortvorteil der Universität kann empirisch ermittelt werden. Eine empi- rische Ermittlung ist methodisch allerdings schwierig, weil sie stark von den getroffenen Annah- men und der gewählten Methodik abhängig ist. Die Spannweite möglicher Ergebnisse ist damit breit. Im Falle der Region Basel sind die beiden Kantone zudem sehr vernetzt und Teile der Agglomeration der Stadt Basel liegen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft. Sowohl Standortvorteile wie auch Standortnachteile lassen sich deshalb empirisch nicht eindeutig geo- grafisch separieren. Existierende Untersuchungen fokussieren entsprechend auf den Perimeter beider Kantone. – Politisch: Der Wert des Nettostandortvorteils der Universität wird ohne empirische Schätzung, aber argumentativ unterlegt. Diese Lösung wird in ähnlichen Systemen oft gewählt – beispiels- weise in der neuen Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV). Dies bedeutet, dass eine finanzielle Quantifizierung der allfälligen Standortvorteile und -nachteile einen grossen Ermessensspielraum beinhalten würde. Da keine unbestrittene wissenschaftliche Methode zur Berechnung bzw. Abschätzung von Standortvorteilen und -nachteilen verfügbar ist und sich die Standortvorteile und -n...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.