Common use of Stationäre Heilbehandlung, Entbindung Clause in Contracts

Stationäre Heilbehandlung, Entbindung. 4.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: ◾ Unterkunftszuschlag Zweibettzimmer4. ◾ Neben dem Unterkunftszuschlag berechenbarer Zuschlag für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- und Fernsehgerät. ◾ Wahlärztliche5 und belegärztliche6 Leistungen, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. ◾ Leistungen der Beleghebamme / des Belegentbindungspflegers, soweit die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen. ◾ Transport - jeweils bis 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus.

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Stationäre Heilbehandlung, Entbindung. 4.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: ◾ Allgemeine Krankenhausleistungen. ◾ Unterkunftszuschlag Zweibettzimmer4Ein- oder Zweibettzimmer. ◾ Neben dem Unterkunftszuschlag berechenbarer Zuschlag für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- und Fernsehgerät. ◾ Wahlärztliche5 Wahlärztliche2 und belegärztliche6 belegärztliche3 Leistungen, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Erstattungsfähig sind auch über den Höchstsätzen dieser Gebührenordnung liegende Aufwendungen, die durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet und nach den Bemessungskriterien der Gebührenordnung angemessen sind. ◾ Leistungen der Beleghebamme / des Belegentbindungspflegers, soweit die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen. ◾ Transport - jeweils bis 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus; mindestens aber ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus.

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Stationäre Heilbehandlung, Entbindung. 4.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: ◾ Allgemeine Krankenhausleistungen ◾ Unterkunftszuschlag Zweibettzimmer4Ein- oder Zweibettzimmer. ◾ Neben dem Unterkunftszuschlag berechenbarer berechneter Zuschlag für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- Ra- dio- und Fernsehgerät. ◾ Wahlärztliche5 Wahlärztliche4 und belegärztliche6 belegärztliche5 Leistungen, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Erstattungsfähig sind auch über den Höchstsätzen dieser Gebührenordnung liegende Aufwendungen, die durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet und nach den Bemessungskriterien der Ge- bührenordnung angemessen sind. ◾ Leistungen der Beleghebamme / des Belegentbindungspflegers, soweit die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen. ◾ Transport - jeweils bis zu 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus.

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Stationäre Heilbehandlung, Entbindung. 4.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: ◾ Unterkunftszuschlag Zweibettzimmer4. ◾ Neben dem Unterkunftszuschlag berechenbarer Zuschlag für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- und Fernsehgerät. ◾ Wahlärztliche5 und belegärztliche6 Allgemeine Krankenhausleistungen Belegärztliche2 (nicht wahlärztliche3) Leistungen, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze Sätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)1 liegen und deren Bemessungsgrundsätzen Bemessungsgrundsätze entsprechen, die von Ärzten ohne nähere Begründung oder ohne eine von der GOÄ abweichende Vereinbarung nicht überschritten werden dürfen. ◾ Leistungen der Beleghebamme / des Belegentbindungspflegers, soweit die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen. ◾ Transport - jeweils bis zu 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus. Bei stationärer Krankenhausbehandlung außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind die anfallenden Aufwendungen bis 255,65 EUR je Verweiltag im Krankenhaus erstattungsfähig.

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Stationäre Heilbehandlung, Entbindung. 4.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: ◾ Unterkunftszuschlag Zweibettzimmer4Allgemeine Krankenhausleistungen. ◾ Neben dem Unterkunftszuschlag berechenbarer Zuschlag für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- und Fernsehgerät. Zweibettzimmer.4 ◾ Wahlärztliche5 und belegärztliche6 Leistungen, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. ◾ Leistungen der Beleghebamme / des Belegentbindungspflegers, soweit die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen. ◾ Transport - jeweils bis 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus.

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