STEUERLICHER ARBEITSBONUS Musterklauseln

STEUERLICHER ARBEITSBONUS. Es handelt sich um eine Reduzierung des Betriebssteuervorabzugs für diejenigen, die Anspruch auf den sozialen Arbeitsbonus haben. Die Reduzierung des Betriebssteuervorabzugs findet auf die Tabellen I und II Anwendung. Die Reduzierung wird nach den anderen Reduzierungen des Betriebssteuervorabzugs (unter anderem nach der Reduzierung für unterhaltsberechtigte Kinder, für andere Familienlasten, …) angewandt. Diese Reduzierung beläuft sich seit dem 1. Januar 2019 auf 33,14 % des sozialen Arbeitsbonus und ist auf €500 pro Jahr begrenzt. Jan Der soziale Arbeitsbonus beläuft sich auf € 79,33. 33,14 % des Arbeitsbonus = der steuerliche Arbeitsbonus. Das ist: € 79,33 x 33,14 % = € 26,29. Xxx hat somit einen vorläufigen Nettolohn von € 1.970,58 + € 26,29 = € 1.996,87. Xxxx Der soziale Arbeitsbonus beläuft sich auf € 73,45. 33,14 % des Arbeitsbonus = der steuerliche Arbeitsbonus. Das ist: € 73,45 x 33,14 % = € 24,34. Xxxx hat somit einen vorläufigen Nettolohn von € 1.874,56 + € 24,34 = € 1.898,90.