Steuern; Gebühren für Zahlungsdienste Musterklauseln

Steuern; Gebühren für Zahlungsdienste. Die Gebühren von ANYBILL enthalten weder Steuern noch irgendwelche Gebühren. Der PARTNER ist verantwortlich für die Zahlung aller Steuern, die mit seiner Nutzung der ANYBILL-Produkte und/oder des Partner Accounts verbunden sind, sowie für alle Gebühren im Zusammenhang mit seiner Zahlung der Rechnungen von ANYBILL. Wenn ANYBILL rechtlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der PARTNER gemäß dieser Ziffer 6.5 verantwortlich ist, stellt ANYBILL dem PARTNER eine Rechnung aus, und der PARTNER zahlt diesen Betrag, es sei denn, der PARTNER legt ANYBILL eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde genehmigte Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Zur Klarstellung: ANYBILL ist allein für die Steuern verantwortlich, die gegen ANYBILL auf der Grundlage seines Nettoeinkommens, seines Eigentums und seiner Mitarbeiter festgesetzt werden.

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  • Ausführung der Zahlung (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeit.