Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70 % des in Artikel 3 genannten Betrags.
Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80% des in Artikel 3 genannten Betrages bis spätestens (je nachdem was zuerst eintritt): - innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien. - bei Eingang der erforderlichen Unterlagen (Grant Agreement, Studienbescheinigung, "Learning Agreement - Before the Mobility" und "Confirmation of Arrival"). Legt der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.
Zahlungsmodalitäten. 4.1 Die Zahlung an den/die Teilnehmende/n erfolgt spätestens (je nachdem, was zuerst eintritt): - 30 Kalendertage nach der Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien - das Datum des Beginns der Mobilitätsphase Die Zahlung erfolgt an den/die Teilnehmende/n und entspricht mind. 70 % des in Artikel 3 (und auf Seite 2 des G.A. im „Finanzierungsplan“) genannten Betrags. Legt der/die Teilnehmende die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Fördereinrichtung vor, ist im begründeten Ausnahmefall eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.
Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der/die Teilnehmer/in erhält eine Vorfinanzierung in Höhe von 75% des in Artikel 3 genannten Betrags bis spätestens (je nachdem, was zuerst eintritt): • innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien • zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase (optional: bei Eingang der Ankunftsbestätigung durch den Teilnehmer/die Teilnehmer/in) • mindestens 6 Wochen nach Eintreffen der erforderlichen Fördermittel bei der OTH Regensburg. Legt der/die Teilnehmer/in die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Ent- sendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.
Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der/Die Teilnehmer/in erhält innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der Ankunfts- bestätigung bzw. Mittel eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 75% des in Artikel 3 genannten Be- trags. Legt der/die Teilnehmer/in die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.
Zahlungsmodalitäten. Die Rechnungen von CDISCOUNT werden unmittelbar nach ihrer Ausstellung fällig und werden per Lastschrift einmal pro Dekade eingezogen. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist CDISCOUNT verpflichtet, den Verkäufer zu informieren, dass bei Zahlungsverzug am Fälligkeitsdatum der Rechnung von Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe von drei (3) Mal dem gesetzlichen Zinssatz sowie eine durch Verordnung festgesetzte Pauschalentschädigung für Eintreibungsgebühren geschuldet werden. Die Forderung von CDISCOUNT gegen den Verkäufer und die Forderungen des Verkäufers gegen CDISCOUNT, wozu auch die im Rahmen der Beziehung zwischen dem Verkäufer und CDISCOUNT auf Cdiscount Marketplace geschuldeten Beträge gehören, werden von Rechts wegen gemäß den in den ABB beschriebenen Bedingungen miteinander verrechnet. Der Verkäufer erteilt CDISCOUNT das unwiderrufliche Recht, seine Schuld jederzeit an ein beliebiges Unternehmen zu vergeben. - jedwedes ihm anvertraute Produkt des Verkäufers mit einen Wiederverkaufswert, der die vom Verkäufer geschuldeten Beträge abdeckt, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälligen Beträge durch den Verkäufer zurückzubehalten; und gegebenenfalls - nach Verstreichen einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen nach einer erfolglos gebliebenen Aufforderung, die Cdiscount geschuldeten Summen zu zahlen, nach eigenem Ermessen über das oder die betreffenden(n) Produkt(e) zu verfügen. Nach Ablauf dieser Frist geht das Eigentum an den Produkten automatisch auf Cdiscount über. Überdies nimmt CDISCOUNT den Bestand der auf Cdiscount Marketplace zum Verkauf verfügbaren Produkte vom Markt und setzt alle laufenden und zukünftigen Lieferungen aus. Bei nicht erfolgter Zahlung nach Ablauf einer Frist von dreißig (30) Tagen nach einer erfolglos gebliebenen Zahlungsaufforderung, geht das Eigentum an den Produkten automatisch auf CDISCOUNT über, welche frei über die Produkte verfügen kann (einschließlich der Möglichkeit, sie insbesondere für Spenden an karitative Vereine zu verschenken, sie zu reparieren und/oder weiterzuverkaufen und sie als letztes Mittel und in äußerst begrenzten Fällen (z. B. Fälschung) zu vernichten), was der Verkäufer anerkennt und akzeptiert.
Zahlungsmodalitäten. Sofern von den Parteien nichts anders vereinbart wurde, ist 100% Vorauszahlung zu leisten. DAS beginnt mit der Umsetzung des Auftrags, nachdem der volle Betrag auf das DAS Konto gutgeschrieben wurde. Falls andere Zahlungsbedingungen zwischen den Parteien vereinbart wurden und es zu einem Zahlungsverzug kommt, ist DAS berechtigt, ein Pönale in Höhe von 12% p.a. in Rechnung zu stellen.
Zahlungsmodalitäten a) Bei Zahlung per Überweisung wird der Sparplanauftrag erst dann ausgeführt, wenn das Konto zum vom Kunden aus- gewählten Termin über ausreichend Deckung verfügt oder eine entsprechende Überziehung möglich ist. Die Gutschrift aus der Überweisung muss einen Geschäftstag vor dem Sparplantermin erfolgen.
Zahlungsmodalitäten. 7.1 Die NA wird innerhalb von 30 Kalendertagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Vertragsparteien an den bzw. die Teilnehmer/in eine Vorauszahlung von 80% des in Artikel 6.1 festgesetzten Betrages leisten.
Zahlungsmodalitäten. Die Betriebe zahlen die Teuerungszulage wie folgt aus: – entweder in Rappen pro Stunde oder in Franken pro Mo- nat auf der Grundlage des letztbekannten medianen Loh- nes in der Uhrenindustrie (sowie in Prozenten für das in Heimarbeit beschäftigte Personal); – oder als Prozentsatz, berechnet auf dem Lohn jedes Arbeit- nehmers. Dieser Prozentsatz findet auf sämtliche Löhne Anwendung, die in einer Bandbreite von +/- 20 Prozent des letztbekannten medianen Lohns in der Uhrenindustrie angesiedelt sind. Die Höchst- und Mindestbeträge der so berechneten Teuerungszulage werden auf jene Löhne an- gewendet, welche den Oberwert der Bandbreite über- schreiten bzw. unterhalb der unteren Schwelle der Band- breite angesiedelt sind.