Zahlungsverpflichtungen Musterklauseln

Zahlungsverpflichtungen. 7. Aus den vorstehenden Regelungen ergeben sich folgende Zahlungsverpflichtungen des Kunden: nummer 1.Rate TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ € 1 1.Vorauszahlung TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ Zwischensumme € € 2 2.Rate 2.Vorauszahlung TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ € € Zwischensumme € 3 3.Rate 3.Vorauszahlung TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ € € Zwischensumme € 4 4.Rate 4.Vorauszahlung TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ € € Zwischensumme € 5 5.Rate 5.Vorauszahlung TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ € € Zwischensumme € 6 6.Rate 6.Vorauszahlung TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ € € Zwischensumme € Summe € Beleg- Vereinbarung Belegdatum Fälligkeit2 Betrag
Zahlungsverpflichtungen. (1) Das jeweilige Clearing-Mitglied, das OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied (welches für Rechnung des OTC-IRS-FCM-Kunden handelt) oder das Basis-Clearing–Mitglied (oder der für seine Rechnung handelnde Clearing-Agent) und die Eurex Clearing AG zahlen entweder Festbeträge oder Variable Beträge sowie den ggf. für die betreffende CCP-Transaktion vereinbarten Anfangsbetrag gemäß den Ziffern 2.3 und 2.4. […]
Zahlungsverpflichtungen. 4.1. Der Vertragspartner zahlt die monatliche(n) Nutzungsgebühr(en) für die vertragliche Nutzung der Marktdaten an die WBAG gemäß Annex A des Vertrages.
Zahlungsverpflichtungen. 6.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Kartentransaktionen nach Ziff. 3.2, der Gebühren nach Ziff. 4 und weiterer Auslagen etwa beim Inkasso fälliger Forderungen. Er haftet vorbehaltlos für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Karteneinsatz bzw. dem Vertragsverhältnis ergeben.
Zahlungsverpflichtungen. (1) Das jeweilige Clearing-Mitglied oder , das FCM-Clearing-Mitglied (welches für Rechnung des FCM-Kunden handelt) oder das Basis-Clearing–Mitglied (oder der für seine Rechnung handelnde Clearing-Agent) und die Eurex Clearing AG zahlen entweder Festbeträge oder Variable Beträge sowie den ggf. für die betreffende CCP- Transaktion vereinbarten Anfangsbetrag gemäß den Ziffern 2.3 und 2.4. Die Eurex Clearing AG kann ihre Zahlungsverpflichtungen gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 1.3.1 Abs. (1) (a) und (f) und Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 1.3.1 Abs. (2) (a) (aa), (b) und (c) (vorbehaltlich den in Kapitel I Abschnitt 5 Ziffer 4 beschriebenen Einschränkungen) aufrechnen.
Zahlungsverpflichtungen. 1. Der Pachtzins wird entsprechend den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes und der Pachtzinsvereinbarung mit dem Grundstückseigentümer in der jeweiligen Fassung erhoben. Der Pachtzins beträgt z.Z. je m² und Jahr 0,3571 Euro Das ergibt
Zahlungsverpflichtungen. Einschreibgebühr: Kaution: Depots: Schulgeld:
Zahlungsverpflichtungen. Falls vorhanden, werden die Zahlungsverpflichtungen des PARTNERS in Übereinstimmung mit der jeweiligen Zusatzvereinbarung und der ANYBILL-Gebührenordnung berechnet. Alle Zahlungsverpflichtungen sind unkündbar, und gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Alle Zahlungen an ANYBILL sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Rechnung in Euro (EUR) zu leisten.
Zahlungsverpflichtungen. (1) Zur Zahlung der Elternbeiträge ist verpflichtet:
Zahlungsverpflichtungen. Die Höhe der Gebühren sowie die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vereinbarungen auf dem Ausbildungsvertrag. Abhängig von der Art der Maßnahme tritt eine Umsatzsteuerbefreiung nach UStG §4 Nr. 21 ein. Alle anderen Maßnahmen sind steuerpflichtig. Alle Gebühren sind spätestens 3 Tage vor Antritt des Seminars zu entrichten. Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte sind durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegeben. Preise für weiter Aus- und Wei- terbildungsmaßnahmen können der Preisliste im Sekretariat ent- nommen und eingesehen werden oder einem vorherigen Angebot entnommen werden.