Steuerung und Reflexion der pädagogischen Arbeit Musterklauseln

Steuerung und Reflexion der pädagogischen Arbeit. Leitung und Mitarbeiter der Einrichtung achten bei der Umsetzung des gemeinsam festgelegten pädagogischen Konzeptes besonders auf Verbindlichkeit und festgelegte Verantwortungsbereiche. In regelmäßigen Abständen werden die festgelegten Standards überprüft und verändert. Die Besprechungskultur besteht aus: ▪ Tägliche Information bei Dienstübergabe, ▪ Wöchentliche Teambesprechungen mit allen pädagogischen Mitarbeitern zur Reflektion und Weiterentwicklung der Arbeit, ▪ monatlich Gruppensupervision extern, (Einzelsupervision möglich) ▪ in der Regel vierzehntägig Gruppenkonferenz mit allen Bewohnern. ▪ Kurzfristige Informationen und Absprachen bei den Tischzeiten. ▪ Einzelfallgespräche zu allen Zeiten möglich. Die interne Dokumentation und Berichtswesen beinhalten: • Ereignisdokumentation (Gespräche mit Eltern, Jugendamt, Schule, Krankheiten, Arztbesuche Medikamentengabe, erworbene Qualifikationen) • Tagesdokumentation für jedes Kind/Jugendlicher, Protokolle von Teambesprechungen und Gruppenkonferenzen, Hausaufgabenprotokoll • Führung der Bewohnerakten, für Mitarbeiter zugängliche Information, Bewohner können ihre Akte mit einem Mitarbeiter gemeinsam einsehen. • Im Rahmen einer Qualitätsentwicklungsvereinbarung werden die Beteiligten am Hilfeplanprozess befragt. Die Dokumentation wird in Form eines Berichtes jährlich vorgelegt und gemeinsam mit dem örtlichen Jugendamt ausgewertet. Alle pädagogischen Mitarbeiter nehmen an der monatlichen Supervision teil. Die wöchentliche Teambesprechung wird zur Reflektion der Erziehungsarbeit und zu verbindlichen Absprachen über die weiteren Prozesse genutzt. Die Besprechung wird dokumentiert.
Steuerung und Reflexion der pädagogischen Arbeit. Definition fachlicher Standards und Prozeduren
Steuerung und Reflexion der pädagogischen Arbeit. Supervision und Fortbildung, Dokumentation, Qualitätsmanagement, Besprechungs- struktur
Steuerung und Reflexion der pädagogischen Arbeit. In den ersten 6 Monaten wöchentliche, dann 14- tägige Dienstbesprechungen zu organisatorischen Themen und zur kollegialen Fallberatung mit der Geschäftsführung Monatliche Termine im Rahmen von Fachberatung mit dem psychologischen Fachdienst zur kollegialen Beratung und Fachberatung. Teilnahme an Delegiertentreffen und Abteilungstreffen zu organisatorischen Themen. Regelhaft finden wöchentlich Teambesprechungen statt. Weiterhin finden wöchentliche Teamsitzungen/ Fallbesprechungen und umgehende Besprechungen in Krisensituationen sowie monatliche Teamsupervision statt. - gem. regionaler Qualitäts-Entwicklungsvereinbarung zwischen der Einrichtung und dem Jugendamt der Stadt Kassel. Team-Supervision und Einzel-Supervision wird in Anspruch genommen

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.