Stockwerklieferung mit Montage Musterklauseln

Stockwerklieferung mit Montage. Die Waren werden in die gewünschte Etage, Untergeschoss oder Wohnung geliefert. Das Auspacken, die Montage, Installation an vorhandene, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Infrastruktur und Inbetriebnahme des Gerätes sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials und Altgerätes sind in der Liefer- und Montagepauschale inbegriffen. Fust kann den Rücktransport für die Entsorgung der Altgeräte verrechnen. Die Liefer- und Montagepauschale ist abhängig von Art und Anzahl der zu montierenden Waren. Die Montagepauschale umfasst eine Arbeitszeit bis maximal 60 Minuten, je nach Gerätetyp inkl. aller Maschinen und Werkzeuge. Zusätzliche notwendige Arbeitszeit und/oder Montagematerial wird separat verrechnet. - Kühlung freistehend, bis 85 cm CHF 100.- - Kühlung freistehend (1 Fachperson) CHF 135.- - Kühlung freistehend (2 Fachpersonen) CHF 180.- - Zusätzliche freistehende KS und TKS über 85 cm/120 Liter CHF 40.- - Waschautomat (WA), Geschirrspüler(GS) freistehend CHF 181.-* - Wäschetrockner, Kochherde (KH), Kühlschrank (KS) Einbau CHF 171.-* - Waschautomat und Wäschetrockner als Turm CHF 302.-** - Jedes weitere Gerät freistehend ausser WA und GS CHF 76.-* - Jede weitere WA oder GS freistehend CHF 86.-* - Einbaugeräte alle Normen, GS, KS Integr., KH, Hochbackofen, Rechauds, Steamer CHF 230.-** - Jedes weitere Einbaugerät CHF 135.-** - Anschlusspauschale Gewerbe Geschirrspüler CHF 155.-** - Obligatorische Sicherheitsprüfung nach Art. 15 NIV CHF 20.- - Alle Plattensätze, Austausch Keramik-Kochfelder bis 79 cm CHF 250.-** - Alle Plattensätze, Austausch Keramik-Kochfelder ab 80 cm CHF 285.-** - Nachträglicher Einbau von Keramik-Kochfeldern bis 79 cm (in Holz oder Chromstahl) CHF 250.-** - Nachträglicher Einbau von Keramik-Kochfeldern bis 80 cm (in Holz oder Chromstahl) CHF 285.-** - Nachträglicher Einbau von Keramik-Kochfeldern (in Stein) nach Aufwand - TV-Geräte bis 42" (1 Fachperson) CHF 170.-*** - TV-Geräte ab 43" (2 Fachpersonen) CHF 215.-*** - Jedes weitere TV-/Video-Gerät CHF 75.-*** - Home Cinema, Beamer CHF 235.-** - Jedes weitere Home Cinema, Beamer CHF 140.-*** - Wandhalterung CHF 75.-* * = bis maximal ½ Std. Arbeitszeit inkl. ** = bis maximal 1 Std. Arbeitszeit inkl. *** = bis maximal ½ Std. Arbeitszeit inkl. (alle verfügbaren Sender programmiert, 20 Sender nach Kundenwunsch sortiert)

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.