Common use of Strafbare Handlungen Dritter Clause in Contracts

Strafbare Handlungen Dritter. 2.4 Schäden bei Verkehrsunfällen 2.5 Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse Versicherungssummen EUR Je versichertem Schadenereignis leisten wir maximal bis zu einer Versicherungssumme von 2.000,- Entschädigungsgrenzen Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen begrenzt: Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate 1.000,- EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte mit Zubehör 250,- Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder, jeweils mit Zubehör 500,- Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör 500,- Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt) 250,- Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte 250,- Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen 500,- Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger erstatten wir den Materialwert. Für Personalausweise, Reisepässe, Kraftfahrzeugpapiere und sonstige Ausweispapiere erstatten wir die amtlichen Gebühren. Versicherte Sachen Reisegepäck Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie auf einer Reise mitnehmen, sowie Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. Wertsachen im Sinne dieser Bestimmung sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör. Nicht versicherte Sachen Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör.

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Samples: kiwiquest.de, www.jhdversicherungen.de, www.map-highschoolyear.com

Strafbare Handlungen Dritter. 2.4 Schäden bei Verkehrsunfällen 2.5 Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse Versicherungssummen EUR Versicherungssummen: Je versichertem versichertes Schadenereignis leisten wir leistet die HanseMerkur maximal bis zu einer Versicherungssumme von 2.000,- Entschädigungsgrenzen 2.000,– EUR Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen begrenzt: PelzeWertsachen gemäß untenstehender Auflistung bis zu 50 % der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme Brillen, SchmucksachenKontaktlinsen, Gegenstände aus EdelmetallHörgeräte sowie Mobiltelefone (nicht versichert sind Autotelefone), Foto- jeweils mit Zubehör 250,- EUR Golf- und Filmapparate 1.000,- Taucherausrüstungen, Fahrräder, jeweils mit Zubehör 750,- EUR Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör 500,- EUR Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt) 250,- EUR EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte mit Zubehör 250,- Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder, jeweils mit Zubehör 500,- Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör 500,- Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt) 250,- Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte 250,- EUR Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen 500,- EUR Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger erstatten wir erstattet die HanseMerkur den Materialwert. Materialwert Für Personalausweise, Reisepässe, Kraftfahrzeugpapiere und sonstige Ausweispapiere erstatten wir werden die amtlichen GebührenGebühren erstattet. Versicherte Sachen Sachen: Reisegepäck Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, dazu gehören auch Laptops inklusive Zubehör, die Sie auf einer Reise mitnehmen, sowie Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Sportgeräte Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) ), sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. Wertsachen Wertsachen im Sinne dieser Bestimmung Bestimmungen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDV-Geräte sowie EDV- Geräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Unterhaltungsgeräte inklusive Zubehör. Nicht versicherte Sachen Sachen: Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör.. Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt 50,- EUR je Versicherungsfall

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Samples: www.reisepolice24.de, www.reiseversicherung-vergleich.info

Strafbare Handlungen Dritter. 2.4 Schäden bei Verkehrsunfällen 2.5 Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse Versicherungssummen EUR Versicherungssummen: Je versichertem Schadenereignis leisten wir maximal bis zu einer zur der im Gruppenversicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme von 2.000,- Entschädigungsgrenzen Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen begrenzt: PelzeWertsachen gemäß untenstehender Auflistung 1.000,- EUR Brillen, SchmucksachenKontaktlinsen, Gegenstände aus EdelmetallHörgeräte sowie Mobiltelefone (nicht versichert sind Autotelefone), Foto- und Filmapparate 1.000,- EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte jeweils mit Zubehör 250,- EUR Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder, jeweils mit Zubehör 500,- EUR Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör 500,- EUR Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt) 250,- BrillenEUR Audio-Player, Kontaktlinsen, Hörgeräte tragbare DVD-Player 250,- EUR Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen 500,- EUR Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger erstatten wir den Materialwert. Materialwert Für Personalausweise, Reisepässe, Kraftfahrzeugpapiere und sonstige Ausweispapiere erstatten wir die amtlichen Gebühren. Versicherte Sachen Sachen: Reisegepäck Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, dazu gehören auch Laptops incl. Zubehör, die Sie auf einer Reise mitnehmen, sowie Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben. .. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Sportgeräte Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. Wertsachen Wertsachen im Sinne dieser Bestimmung Bestimmungen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- jeweils mit Zubehör, Spielekonsolen und Unterhaltungsgeräte, jeweils Mobiltelefone (nicht jedoch Autotelefone) mit Zubehör. Nicht versicherte Sachen Sachen: Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, elektronische Datenverarbeitungssysteme aller Art (Spielekonsolen, Audio-Player und Laptops sind versichert) inklusive Zubehör und Software, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör.. Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt

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Samples: www.reisepolice.com