Strahlentherapie der Lymphabflusswege Musterklauseln

Strahlentherapie der Lymphabflusswege. Bei der individuellen Entscheidungsfindung über eine Bestrahlung der Lymphabflusswege ist zwischen dem Risiko eines lokoregionären Rezidivs und dem Risiko der erhöhten Morbidität abzuwägen. Eine Indikation für eine Bestrahlung der Axilla besteht nur bei makroskopischem Resttumor in der Axilla (R2). Die Bestrahlung der supra-/infraklavikulären Lymphknoten wird empfohlen bei: - Befall von vier und mehr axillären Lymphknoten, - Befall des Level III der Axilla, - Indikation zur Bestrahlung der Axilla. Bei ein bis drei befallenen axillären Lymphknoten ist die Entscheidung zur Radiotherapie unter Berücksichtigung der individuellen Risikofaktoren zu fällen. Für alle Patientinnen muss nach individueller Nutzen-Risikoabwägung die Einleitung einer adjuvanten systemischen Therapie geprüft werden. Die Entscheidung über die Empfehlung einer adjuvanten Therapie richtet sich nach den individuell vorliegenden prognostischen und prädiktiven Faktoren. Dazu gehören insbesondere das Grading und ggf. weitere tumorspezifische Kriterien z. B. Proliferationsfaktoren, die in ihrer Bedeutung als prognostische Marker international kontrovers diskutiert werden, der Hormonrezeptorstatus, der HER2-Status, die Tumorgröße, der Lymphknotenstatus, und der Menopausenstatus. Alter und Komorbidität sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die betroffenen Patientinnen müssen unterschiedlichen Risikogruppen zugeordnet werden. Zu der Gruppe mit niedrigem Risiko gehören Patientinnen, unabhängig vom Menopausenstatus, die alle die folgenden Bedingungen erfüllen müssen: - Patientinnen mit 35 Jahren oder älter, - Tumordurchmesser ≤ 2 cm, - Grading I, - positiver Hormonrezeptorstatus (Östrogen- und/oder Progesteronrezeptor), - negativer HER2-Status, - negativer Lymphknotenstatus. Alle anderen Patientinnen haben ein erhöhtes Risiko. Jede Patientin mit positivem Hormonrezeptorstatus soll eine endokrine Therapie erhalten. Bei Patientinnen mit erhöhtem Risiko und rezeptornegativem Befund sollte eine Chemotherapie in Betracht gezogen werden. Die Chemotherapie muss in ausreichend hoher Dosierung und ausreichend lange erfolgen. Bei Patientinnen mit erhöhtem Risiko und rezeptorpositivem Befund ist entweder die alleinige endokrine Therapie oder die Kombination von Chemotherapie mit endokriner Therapie zu erwägen. Bei Patientinnen mit HER2 positiven Tumoren (ab Stadium pT1c und/oder LK Befall) soll eine Behandlung mit Trastuzumab erfolgen. Wirksame Begleitmaßnahmen, insbesondere eine ausreichende Antiemese, sind Best...
Strahlentherapie der Lymphabflusswege. 1Die Bestrahlung der supra-/infraklavikulären Lymphknoten wird empfohlen bei: - Befall von vier und mehr axillären Lymphknoten - Befall des Level III der Axilla - Indikation zur Bestrahlung der Axilla 2Bei der individuellen Entscheidungsfindung über eine Bestrahlung der Lymphabflusswege Morbidität abzuwägen. 3In der Regel wird zur Vermeidung von Lymphödemen die Axilla bei negativer Sentinel- Node-Biopsie oder nach axillärer Lymphonodektomie (d. h. Level I und II /mindestens 10 Lymphknoten) nicht bestrahlt. 4Begründete Ausnahmen hierfür sind: - Resttumor in der Axilla (R2) - eindeutiger klinischer Befall oder positiver SN-Status und nicht erfolgte oder inkomplette Axilladissektion.

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