Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter. 1Beschäftigte aus dem Geltungsbereich des BMT-G/BMT-G-O/TV Arbeiter- Ostdeutsche Sparkassen werden entsprechend ihrer Beschäftigungszeit nach § 6 BMT-G/BMT-G-O der Stufe der gemäß § 4 bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet, die sie erreicht hätten, wenn die Entgelttabelle des TVöD bereits seit Beginn ihrer Beschäftigungszeit gegolten hätte; Stufe 1 ist hierbei ausnahmslos mit einem Jahr zu berücksichtigen. 2Der weitere Stufenaufstieg richtet sich nach den Regelungen des TVöD.
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Samples: Tarifvertrag Zur Überleitung Der Beschäftigten Der Kommunalen Arbeitgeber in Den Tvöd Und Zur Regelung Des Übergangsrechts (Tvü Vka), Tarifvertrag Zur Überleitung Der Beschäftigten Der Kommunalen Arbeitgeber in Den Tvöd Und Zur Regelung Des Übergangsrechts (Tvü Vka)
Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter. 1Beschäftigte aus dem Geltungsbereich des BMT-G/G / BMT-G-O/O / TV Arbeiter- Ostdeutsche Sparkassen werden entsprechend ihrer Beschäftigungszeit nach § 6 BMT-G/G / BMT-G-O der Stufe der gemäß § 4 bestimmten Entgeltgruppe zugeordnetzu- geordnet, die sie erreicht hätten, wenn die Entgelttabelle des TVöD bereits seit Beginn ihrer Beschäftigungszeit gegolten hätte; Stufe 1 ist hierbei ausnahmslos mit einem Jahr zu berücksichtigen. 2Der weitere Stufenaufstieg richtet sich nach den Regelungen des TVöD.
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