Common use of Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren Clause in Contracts

Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren. Für Sturm- und Hagelschäden und - soweit vereinbart - Schäden durch weitere Elementargefahren besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Gartenmöbel, Gartengeräte und Garteninventar sind jedoch auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, auch außerhalb von Gebäuden gegen Sturm und Hagel versichert. Gartenmöbel sind Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall wie z. B. Gartentische, -stühle, -bänke sowie Sonnenschirme, die zur ausschließ- lichen Nutzung im Freien hergestellt wurden. Gartengeräte sind Geräte, die der Gartenpflege dienen wie z. B. Ra- senmäher, Heckenscheren, Baumsägen, Leitern, Rechen, Schaufeln. Zum Garteninventar zählen wir z. B. Grills, Heizstrahler, mobile Wä- schespinnen, Zierbrunnen, serienmäßig produzierte Skulpturen und Plastiken und Pflanzen in Zierkübeln. Zum Garteninventar zählen hingegen nicht Trampoline, Zelte, Pavil- lons, Kinderspielsachen/-geräte, Whirlpools und Saunen.

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Samples: www.sparkassenversicherung.de, www.sparkassenversicherung.de

Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren. Für Sturm- und Hagelschäden und - soweit vereinbart - Schäden durch weitere Elementargefahren besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Gartenmöbel, Gartengeräte und Garteninventar sind jedoch auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, auch außerhalb von Gebäuden gegen Sturm und Hagel versichert. Gartenmöbel sind Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall wie z. B. Gartentische, -stühle, -bänke sowie Sonnenschirme, die zur ausschließ- lichen Nutzung im Freien hergestellt wurden. Gartengeräte sind Geräte, die der Gartenpflege dienen wie z. B. Ra- senmäher, Heckenscheren, Baumsägen, Leitern, Rechen, Schaufeln. Zum Garteninventar zählen wir z. B. Grills, Heizstrahler, mobile Wä- schespinnen, Zierbrunnen, serienmäßig produzierte Skulpturen und Plastiken und Pflanzen in Zierkübeln. Zum Garteninventar zählen hingegen nicht Trampoline, Zelte, Pavil- lons, Kinderspielsachen/-geräte, Whirlpools und Saunen. Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 EUR je Versicherungsfall.

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