Common use of Summarische Anmeldung Clause in Contracts

Summarische Anmeldung. 3.2.1. Soweit vereinbart, ist der Versicherungsnehmer von der Pflicht zur Anmeldung der einzelnen Transporte und Lagerungen befreit. Er hat den Vereinbarungen entsprechend den versicherten Umsatz für Transporte und Lagerungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Nach- hinein zu melden. Die zu meldenden Umsätze können sich auch auf bestimmte Ländergruppen und sonstige Relationen beziehen. 3.2.2. Die Vorschriften der Ziffern 3.1.2 bis 3.1.5 gelten entsprechend. 3.2.3. Auf der Grundlage des geschätzten Jahresumsat- zes kann der Versicherer die zu erwartende Jah- resprämie als Vorausprämie zu Beginn der Versi- cherungsperiode verlangen. Nach Ablauf des Ver- sicherungsjahres erfolgt eine Endabrechnung un- ter Verrechnung der Vorausprämie.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011

Summarische Anmeldung. 3.2.1. 3.2.1 Soweit vereinbart, ist der Versicherungsnehmer von der Pflicht zur Anmeldung der einzelnen Transporte und Lagerungen befreit. Er hat den Vereinbarungen entsprechend den versicherten Umsatz für Transporte und Lagerungen monatlichmonat- lich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Nach- hinein nachhinein zu melden. Die zu meldenden Umsätze Umsät- ze können sich auch auf bestimmte Ländergruppen Ländergrup- pen und sonstige Relationen beziehen. 3.2.2. 3.2.2 Die Vorschriften der Ziffern 3.1.2 bis 3.1.5 gelten entsprechend. 3.2.3. 3.2.3 Auf der Grundlage des geschätzten Jahresumsat- zes kann der Versicherer die zu erwartende Jah- resprämie als Vorausprämie zu Beginn der Versi- cherungsperiode verlangen. Nach Ablauf des Ver- sicherungsjahres Versicherungsjahres erfolgt eine Endabrechnung un- ter unter Verrechnung der Vorausprämie.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008

Summarische Anmeldung. 3.2.1. 3.2.1 Soweit vereinbart, ist der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer von der Pflicht zur Anmeldung Anmel- dung der einzelnen Transporte und Lagerungen Lage- rungen befreit. Er hat den Vereinbarungen entsprechend den versicherten Umsatz für Transporte und Lagerungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Nach- hinein Nachhinein zu melden. Die zu meldenden Umsätze können sich auch auf bestimmte Ländergruppen und sonstige Relationen beziehen. 3.2.2. 3.2.2 Die Vorschriften der Ziffern 3.1.2 bis 3.1.5 gelten entsprechend.bis 3.2.3. 3.2.3 Auf der Grundlage des geschätzten Jahresumsat- zes Jahresumsatzes kann der Versicherer die den zu erwartende Jah- resprämie erwartenden Jahresbeitrag als Vorausprämie Voraus- beitrag zu Beginn der Versi- cherungsperiode Versicherungsperiode verlangen. Nach Ablauf des Ver- sicherungsjahres Versicherungs- jahres erfolgt eine Endabrechnung un- ter unter Verrechnung der Vorausprämiedes Vorausbeitrages.

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Samples: Transportversicherung