Common use of Sägeindustrie und übrige Holzbearbeitung Clause in Contracts

Sägeindustrie und übrige Holzbearbeitung. Für die nachstehenden Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen der Sägeindustrie, übrigen holzbearbeiten- den Industrie und verwandter Wirtschaftszweige A) Sägewerke, -spaltwerke, Hobelwerke, Holzimprägnierwerke zur Herstellung insbesondere von: Schnitthölzern, Hobelwaren, Leisten aller Art, Rohfriesen, Parketthölzern, Kanteln, Rundstäben, Klötzen, Holzschindeln, Schwellen, Masten, Telegrafenstangen, Pfählen jeglicher Art, sowie zur Imprägnierung vorstehender und sonstiger Holzbearbeitungs- und -verarbeitungserzeugnisse. B) Übrige holzbearbeitende Industrie zur Herstellung insbesondere von: Furnieren, Tischlerplatten und Ähnliches, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten, Dämmplatten, Kunststoffplatten, beschichteten und vergüteten Platten aller Art und Paneelen, Presshölzern, Schalungsplatten, Kistenteilen (Einzelteilen einschließlich anderen Verpackungsmaterials), Kisten, Harassen, Containern, Paletten, Kabeltrommeln, Holzfassteilen (Fassdauben), Packfässern, Kübeln, Bottichen, Holzspankörben, Holzspanschach- teln und Ähnliches, Holzzäunen, Holzpflaster, Holzspänen, Hackschnitzeln, Holzwolle, Holzdraht, Holzstiften, vorgefertigten Holzbauteilen, Leimbauteilen und Ähnliches sowie von Bauelementen, Silos für Landwirtschaft und Industrie, Tribünen, Holzrohren, einfachen Holzkonstruktionen, land-, forst- und gar- tenwirtschaftlichen Bauteilen sowie deren Montage, Fertighäusern, Holzhäusern, Baracken, Hallen, Messebauten und deren Montage, Grabkreuzen und Ähnliches, Spaltholz, Brennholz, Holzkohle und Ähnliches C) Verwandte Wirtschaftszweige, insbesondere: Holzhandlungen und Holzimporteure (Rundholz, Schnittholz, Hobelware, Leisten und Ähnliches, Platten, Zäune, Pfähle und andere Holzerzeugnisse jeglicher Art sowie Kunststoffe), Holzlager- und Holzsammelplätze, Holzumschlagsplätze, auf denen Holz bearbeitet und/oder zugerichtet wird, Handels- und Aufbereitungsbetriebe für Grubenholz, Faserholz, Zellstoffholz, Papierholz und Ähnliches, Betriebe zur Herstellung von Holzwaren, soweit diese nicht von anderen tariflichen Regelungen erfasst werden. D) Angeschlossene Nebenbetriebe bzw. Betriebsabteilungen, insbesondere: Holzbauabteilungen, Sargfabrikation, Fenster und Türen, kunststoffverwendende und -verarbeitende Abteilungen, Verpackungsbetriebe. E) Betriebe oder Betriebsabteilungen, die anstelle von oder in Verbindung mit Holz in vorstehenden Fällen A bis D Kunststoffe oder andere Werkstoffe verarbeiten.

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Samples: Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Bau

Sägeindustrie und übrige Holzbearbeitung. Für die nachstehenden Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen der Sägeindustrie, übrigen holzbearbeiten- den Industrie und verwandter Wirtschaftszweige A) Wirtschaftszweige A Sägewerke, -spaltwerke, Hobelwerke, Holzimprägnierwerke zur Herstellung insbesondere von: Schnitthölzern, Hobelwaren, Leisten aller Art, Rohfriesen, Parketthölzern, Kanteln, Rundstäben, Klötzen, Holzschindeln, Schwellen, Masten, Telegrafenstangen, Pfählen jeglicher Art, sowie zur Imprägnierung vorstehender und sonstiger Holzbearbeitungs- und -verarbeitungserzeugnisse. B) . B Übrige holzbearbeitende Industrie zur Herstellung insbesondere von: Furnieren, Tischlerplatten und Ähnliches, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten, Dämmplatten, Kunststoffplatten, beschichteten und vergüteten Platten aller Art und Paneelen, Presshölzern, Schalungsplatten, Kistenteilen (Einzelteilen einschließlich anderen Verpackungsmaterials), Kisten, Harassen, Containern, Paletten, Kabeltrommeln, Holzfassteilen (Fassdauben), Packfässern, Kübeln, Bottichen, Holzspankörben, Holzspanschach- teln und Ähnliches, Holzzäunen, Holzpflaster, Holzspänen, Hackschnitzeln, Holzwolle, Holzdraht, Holzstiften, vorgefertigten Vorgefertigten Holzbauteilen, Leimbauteilen und Ähnliches sowie von Bauelementen, Silos für Landwirtschaft und Industrie, Tribünen, Holzrohren, einfachen Holzkonstruktionen, land-, forst- und gar- tenwirtschaftlichen garten- wirtschaftlichen Bauteilen sowie deren Montage, Fertighäusern, Holzhäusern, Baracken, Hallen, Messebauten und deren Montage, Grabkreuzen und Ähnliches, Spaltholz, Brennholz, Holzkohle und Ähnliches C) Ähnliches C Verwandte Wirtschaftszweige, insbesondere: Holzhandlungen und Holzimporteure (Rundholz, Schnittholz, Hobelware, Leisten und Ähnliches, Platten, Zäune, Pfähle und andere Holzerzeugnisse jeglicher Art sowie Kunststoffe), Holzlager- und Holzsammelplätze, Holzumschlagsplätze, auf denen Holz bearbeitet und/oder zugerichtet wird, Handels- Han- dels- und Aufbereitungsbetriebe für Grubenholz, Faserholz, Zellstoffholz, Papierholz und Ähnliches, Betriebe zur Herstellung von Holzwaren, soweit diese nicht von anderen tariflichen Regelungen erfasst werden. D) . D Angeschlossene Nebenbetriebe bzw. Betriebsabteilungen, insbesondere: Holzbauabteilungen, Sargfabrikation, Fenster und Türen, kunststoffverwendende Kunststoffverwendende und -verarbeitende Abteilungen, Verpackungsbetriebe. E) . E Betriebe oder Betriebsabteilungen, die anstelle von oder in Verbindung mit Holz in vorstehenden Fällen A bis D Kunststoffe oder andere Werkstoffe verarbeiten.

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Samples: Zehnte Bauarbeitsbedingungenverordnung

Sägeindustrie und übrige Holzbearbeitung. Für die nachstehenden Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen der Sägeindustrie, übrigen holzbearbeiten- den Industrie und verwandter Wirtschaftszweige A) Sägewerke, -spaltwerke, Hobelwerke, Holzimprägnierwerke zur Herstellung insbesondere von: Schnitthölzern, Hobelwaren, Leisten aller Art, Rohfriesen, Parketthölzern, Kanteln, Rundstäben, Klötzen, Holzschindeln, Schwellen, Masten, Telegrafenstangen, Pfählen jeglicher Art, sowie zur Imprägnierung vorstehender und sonstiger Holzbearbeitungs- und -verarbeitungserzeugnisse. B) Übrige holzbearbeitende Industrie zur Herstellung insbesondere von: Furnieren, Tischlerplatten und Ähnliches, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten, Dämmplatten, Kunststoffplatten, beschichteten und vergüteten Platten aller Art und Paneelen, Presshölzern, Schalungsplatten, Kistenteilen (Einzelteilen einschließlich anderen Verpackungsmaterials), Kisten, Harassen, Containern, Paletten, Kabeltrommeln, Holzfassteilen (Fassdauben), Packfässern, Kübeln, Bottichen, Holzspankörben, Holzspanschach- teln und Ähnliches, Holzzäunen, Holzpflaster, Holzspänen, Hackschnitzeln, Holzwolle, Holzdraht, Holzstiften, vorgefertigten Vorgefertigten Holzbauteilen, Leimbauteilen und Ähnliches sowie von Bauelementen, Silos für Landwirtschaft und Industrie, Tribünen, Holzrohren, einfachen Holzkonstruktionen, land-, forst- und gar- tenwirtschaftlichen Bauteilen sowie deren Montage, Fertighäusern, Holzhäusern, Baracken, Hallen, Messebauten und deren Montage, Grabkreuzen und Ähnliches, Spaltholz, Brennholz, Holzkohle und Ähnliches. C) Verwandte Wirtschaftszweige, insbesondere: Holzhandlungen und Holzimporteure (Rundholz, Schnittholz, Hobelware, Leisten und Ähnliches, Platten, Zäune, Pfähle und andere Holzerzeugnisse jeglicher Art sowie Kunststoffe), Holzlager- und Holzsammelplätze, Holzumschlagsplätze, auf denen Holz bearbeitet und/oder zugerichtet wird, Handels- und Aufbereitungsbetriebe für Grubenholz, Faserholz, Zellstoffholz, Papierholz und Ähnliches, Betriebe zur Herstellung von Holzwaren, soweit diese nicht von anderen tariflichen Regelungen erfasst werden. D) Angeschlossene Nebenbetriebe bzw. Betriebsabteilungen, insbesondere: Holzbauabteilungen, Sargfabrikation, Fenster und Türen, kunststoffverwendende Kunststoffverwendende und -verarbeitende Abteilungen, Verpackungsbetriebe. E) Betriebe oder Betriebsabteilungen, die anstelle von oder in Verbindung mit Holz in vorstehenden Fällen A bis D Kunststoffe oder andere Werkstoffe verarbeiten.

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Samples: Tarifvertrag Zur Regelung Der Mindestlöhne Im Baugewerbe

Sägeindustrie und übrige Holzbearbeitung. Für die nachstehenden Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen der Sägeindustrie, übrigen holzbearbeiten- den Industrie und verwandter Wirtschaftszweige A) Sägewerke, -spaltwerke, Hobelwerke, Holzimprägnierwerke zur Herstellung insbesondere von: Schnitthölzern, Hobelwaren, Leisten aller Art, Rohfriesen, Parketthölzern, Kanteln, Rundstäben, Klötzen, Holzschindeln, Schwellen, Masten, Telegrafenstangen, Pfählen jeglicher Art, sowie zur Imprägnierung vorstehender und sonstiger Holzbearbeitungs- und -verarbeitungserzeugnisse. B) Übrige holzbearbeitende Industrie zur Herstellung insbesondere von: Furnieren, Tischlerplatten und Ähnliches, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten, Dämmplatten, Kunststoffplatten, beschichteten und vergüteten Platten aller Art und Paneelen, Presshölzern, Schalungsplatten, Kistenteilen (Einzelteilen einschließlich anderen Verpackungsmaterials), Kisten, Harassen, Containern, Paletten, Kabeltrommeln, Holzfassteilen (Fassdauben), Packfässern, Kübeln, Bottichen, Holzspankörben, Holzspanschach- teln und Ähnliches, Holzzäunen, Holzpflaster, Holzspänen, Hackschnitzeln, Holzwolle, Holzdraht, Holzstiften, vorgefertigten Holzbauteilen, Leimbauteilen und Ähnliches sowie von Bauelementen, Silos für Landwirtschaft und Industrie, Tribünen, Holzrohren, einfachen Holzkonstruktionen, land-, forst- und gar- tenwirtschaftlichen gartenwirtschaftlichen Bauteilen sowie deren Montage, Fertighäusern, Holzhäusern, Baracken, Hallen, Messebauten und deren Montage, Grabkreuzen und Ähnliches, Spaltholz, Brennholz, Holzkohle und Ähnlichesu. Ä. C) Verwandte Wirtschaftszweige, insbesondere: Holzhandlungen und Holzimporteure (Rundholz, Schnittholz, Hobelware, Leisten und Ähnliches, Platten, Zäune, Pfähle und andere Holzerzeugnisse jeglicher Art sowie Kunststoffe), Holzlager- und Holzsammelplätze, Holzumschlagsplätze, auf denen Holz bearbeitet und/oder zugerichtet wird, Handels- und Aufbereitungsbetriebe für Grubenholz, Faserholz, Zellstoffholz, Papierholz und Ähnliches, Betriebe zur Herstellung von Holzwaren, soweit diese nicht von anderen tariflichen Regelungen erfasst werden. D) Angeschlossene Nebenbetriebe bzw. Betriebsabteilungen, insbesondere: Holzbauabteilungen, Sargfabrikation, Fenster und Türen, kunststoffverwendende und -verarbeitende Abteilungen, Verpackungsbetriebe. E) Betriebe oder Betriebsabteilungen, die anstelle von oder in Verbindung mit Holz in vorstehenden Fällen A bis D Kunststoffe oder andere Werkstoffe verarbeiten.

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Samples: Zwölfte Bauarbeitsbedingungenverordnung