Technische Ansprechpartner Musterklauseln

Technische Ansprechpartner. Die Kunden werden mindestens zwei (2) eigene Mitarbeiter als technische Ansprechpartner benennen, die Schulungen von SISW zur jeweiligen MOM-Software erhalten haben. Diese namentlich genannten Ansprechpartner fungieren als primäre Ansprechpartner am Kundenstandort, die SISW kontaktieren können, um Support-Services in Anspruch zu nehmen. Zu den Zeiten, zu denen SISW Support-Services erbringt, muss darüber hinaus ein technischer Ansprechpartner des Kunden beteiligt sein. Die ursprünglich vom Kunden namentlich genannten technischen Ansprechpartner können nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an SISW von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden.
Technische Ansprechpartner. Technische Ansprechpartner sind im Angebot des Lieferanten oder einem Anhang einer Vereinbarung festgelegt. Jede Partei setzt die andere Partei unverzüglich schriftlich über einen Wechsel ihres technischen Ansprechpartners in Kenntnis. Der technische Ansprechpartner ist nicht bevollmächtigt, Änderungen an einer Vereinbarung zu vereinbaren oder diesen zuzustimmen.
Technische Ansprechpartner. SISW kann den Kunden dazu auffordern, einen oder mehrere Mitarbeiter als technische Ansprechpartner für Pflegeservices zu bestimmen. Der bzw. die Mitarbeiter werden für die entsprechende Software und Hardware geschult und dienen als Hauptansprechpartner für Anforderung und Erhalt von Pflegeservices.
Technische Ansprechpartner. Der Anwender kann maximal zwei technische Ansprechpartner benennen, die auf Seiten des Anwenders für die Lösung von Nut- zerproblemen verantwortlich sind. Nur diese benannten techni- schen Ansprechpartner sind berechtigt, "Xvise" im Hinblick auf die Erbringung von Wartungs- und Unterstützungsleistungen zu kontaktieren. Sofern kein technischer Ansprechpartner ange- geben ist, wird automatisch der Unterzeichner der Hosting und Servicevereinbarung (Service Level) auf Seiten des An- wenders zum alleinigen Ansprechpartner für Wartungs- und Un- terstützungsleistungen.