Teilnahme am SCL und deren Beendigung Musterklauseln

Teilnahme am SCL und deren Beendigung. (1) Voraussetzung für die Abwicklung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften im SCL ist der Beitritt des Einlagenkreditinstituts zum jeweiligen SEPA-Verfahren des Euro- pean Payments Council (EPC) (SEPA Credit Transfer Scheme, SEPA Core Direct Debit Scheme, SEPA Business to Business Direct Debit Scheme), der durch die Zeichnung des „SEPA Credit Transfer Adherence Agreement“, des „SEPA Core Direct Debit Adherence Agreement“ bzw. des „SEPA B2B Direct Debit Adherence Agreement“ gegenüber dem EPC 1 Vgl. Artikel 4 der „Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Xxxxxx in TARGET2- Bundesbank (TARGET2-BBk)“ erfolgt. Durch das Einlagenkreditinstitut ist sicherzustellen, dass über ihn angebundene indi- rekte Teilnehmer oder erreichbare BIC-Inhaber ebenfalls das entsprechende Adherence Ag- reement gegenüber dem EPC gezeichnet haben.
Teilnahme am SCL und deren Beendigung. (1) Voraussetzung für die Abwicklung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften im SCL ist der Beitritt des Einlagenkreditinstituts zum jeweiligen SEPA-Verfahren des Euro- pean Payments Council (EPC) (SEPA Credit Transfer Scheme, SEPA Core Direct Debit Scheme, SEPA Business to Business Direct Debit Scheme), der durch die Zeichnung des „SEPA Credit Transfer Adherence Agreement“, des „SEPA Core Direct Debit Adherence Agreement“ bzw. des „SEPA B2B Direct Debit Adherence Agreement“ gegenüber dem EPC erfolgt. Durch das Einlagenkreditinstitut ist sicherzustellen, dass über ihn angebundene indi- rekte Teilnehmer oder erreichbare BIC-Inhaber ebenfalls das entsprechende Adherence Ag- reement gegenüber dem EPC gezeichnet haben.