Folgen der Kündigung Musterklauseln

Folgen der Kündigung. 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendun- gen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis 12.3 gesamtschuldnerisch Haftenden und bei der BasicCard für Jugendliche der/die Sorge- berechtigte(n) gemäß den Ziffern 13.4 und 13.6 – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekün- digten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden.
Folgen der Kündigung. 15.3.1 Nach Wirksamwerden der Kündigung hat das Unternehmen die Karten innerhalb einer Frist von 30 Tagen an Edenred zurückzugeben. Das Unternehmen hat die Kartennutzer über die Beendigung des Programms und die Pflicht zur Rückgabe der Karten zu informieren. Das Risiko und die Kosten für verlorengegangene oder nicht rechtzeitig zurückgegebene Karten trägt das Unternehmen.
Folgen der Kündigung. 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis
Folgen der Kündigung a) Die Kündigung durch SAP gemäß Artikel 11 Nr. 6 (Kündigung aus wichtigem Grund) befreit den Partner nicht von der Verpflichtung, die noch unbeglichene Vergütung zu entrichten, einschließlich u. a. jeglicher Vergütung für die verbleibende Mindest- oder Verlängerungslaufzeit für einen Cloud Service.
Folgen der Kündigung. Nach Kündigung dieser Vereinbarung enden die hier erteilten Lizenzen und erbrachten Services automatisch. Bei Kündigung einer Lizenz wird der Kunde unverzüglich sämtliche Kopien der Software, Dokumentationen und anderen vertraulichen Informationen von SISW entfernen oder löschen und SISW die Entfernung und Löschung schriftlich bestätigen. Als Folge der Kündigung unter Abschnitt 6 werden keine Rückerstattungen oder Gutschriften erteilt. Die Kündigung dieser Vereinbarung, eines im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Service oder einer Lizenz entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die in einer Bestellung angeführten Gesamtgebühren zu zahlen, die sofort nach Kündigung der Vereinbarung fällig und zahlbar werden. Abschnitte 2.3, 2.4, 4.2, 5.1, 6.2, 7, 8, 9.4 und 9.8 dieser Vereinbarung bleiben nach Kündigung der Vereinbarung weiterhin gültig.
Folgen der Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung entstehen, hat der Karteninhaber zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekündigten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden.
Folgen der Kündigung. Nach Beendigung Ihrer Nutzungszeit: ▪ Ihr Nutzungsrecht entfällt mit sofortiger Wirkung. ▪ Etwaige noch offenen Beträge sind bei Fälligkeit zu entrichten. ▪ Vereinbarte Regelungen in den Vertragsdokumenten, die aufgrund ihres Regelungsinhalts die Vertragslaufzeit überdauern, bleiben bestehen. ▪ Ihnen mitgeteilte vertraulichen Informationen sind unverzüglich zu löschen. Haftung IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG, SIGNIFY, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND IHRE JEWEILIGEN LIEFERANTEN: ▪ SIND IHNEN, IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, IHREN VERTRETERN, AUTORISIERTEN BENUTZERN ODER DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR FOLGESCHÄDEN, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER INDIREKTE SCHÄDEN (ZUM BEISPIEL: DATENVERLUST, VERLUST EINES GEWINN, UMSATZVERLUST), UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF EINEM ANSPRUCH ODER EINER KLAGE AUS UNERLAUBTER HANDLUNG, VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, VERLETZUNG GESETZLICHER PFLICHTEN ODER EINER ANDEREN RECHTSGRUNDLAGE ODER EINEM ANDEREN KLAGEGRUND BERUHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. ▪ SIND NICHT HAFTBAR IM FALLE HÖHERER GEWALT UND FÜR SOFTWARE-SERVICES, DIE UNENTGELTLICH ERBRACHT WORDEN SIND. ▪ IM ÜBRIGEN BESCHRÄNKT SICH DIE GESAMTHAFTUNG IHNEN, IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, IHREN VERTRETERN, AUTORISIERTEN BENUTZERN UND DRITTEN GEGENÜBER FÜR ALLE SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN SERVICE-DOKUMENTENERGEBEN AUF MAXIMAL 20 % DER GEBÜHREN, DIEFÜR DAS BETROFFENE NUTZUNGSRECHT BEZAHLT WORDEN SIND. Freistellung Sie müssen Signify, seine verbundenen Unternehmen und deren jeweiligen Lieferanten freistellen von Ansprüchen: ▪ die durch eine Verletzung der Service-Dokumente durch Sie oder einen Autorisierten Benutzerverursacht wurden. ▪ von Autorisierten Benutzern oder Dritten in Bezug auf die Nutzung der Software-Services durch Sie oder Ihre Autorisierten Benutzer. Allgemeine Bestimmungen Wir können von Zeit zu Zeit Änderungen an den Servicedokumenten vornehmen, die für alle oder, nach Ermessen von Signify, für bestimmte Software-Services und Nutzungen ab dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Änderung gelten. Wenn eine Änderung eines Servicedokuments mit Ausnahme der Dokumentation oder des Datenschutzhinweises wesentliche nachteilige Auswirkungen hat und nicht mit einer Aktualisierung der Vor-Ort-Software-Services verbunden ist, werden Wir Sie über diese Änderung informieren. Wenn Sie einer solchen Änderung widersprechen, indem Sie Uns den Widerspruch innerhalb von 3...
Folgen der Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die VISA Card nicht mehr benutzt werden. Die Karte ist unverzüglich und unaufgefordert an die Bank zurückzugeben.
Folgen der Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf/dürfen die Karte(n) nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte(n) bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber - bzw. haben der Haupt- und Zusatzkarteninhaber gesamtschuldnerisch für die Zusatzkarte(n) oder der Sorgeberechtigte bei BasicCards von Jugendlichen - zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekündigten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden.
Folgen der Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Karte ist unverzüglich und unaufgefordert an die Bank zurückzugeben. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach den für jene Zusatzanwendung geltenden Regeln.