Teilzeit-Karten Musterklauseln

Teilzeit-Karten. Teilzeit-Karten gelten montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und von 18.00 Uhr bis Betriebsschluss, sonnabends, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss des jeweiligen Tages. Außerhalb der genannten Zeiten dürfen weder Fahrten angetreten noch begonnene Fahrten zu Ende geführt werden. Eine Ergänzungskarte erweitert nicht die tageszeitliche Gültigkeit der Teilzeit-Karte. Bei Fahrten mit Teilzeit-Karten können 3 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden.

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  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Wartezeit Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.

  • Teilzeitbeschäftigung 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Mietzeit (a) Der Mieter hat das Recht, den Mietwagen bis zu dem in der Mietvertrags-Zusammenfassung angegebenen Rückgabedatum zu nutzen ("Mietzeit"). (b) Der Vermieter kann einer Verlängerung der Mietzeit mündlich oder schriftlich zustimmen ("Verlängerte Mietzeit"). Die Verlängerte Mietzeit unterliegt gegebenenfalls höheren Gebühren und/oder einer zusätzlichen Kautionszahlung, die dem Mieter jeweils vor der Verlängerung der Mietzeit mitgeteilt werden. (c) Vorbehaltlich der nachfolgenden Bedingungen kann der Mieter den Mietwagen vor dem Ende der vereinbarten Mietzeit zurückgeben und hierdurch den Mietvertrag vorzeitig beenden (die Mietzeit verkürzt sich dementsprechend). (i) Wenn der Mieter den Mietpreis (gemäß Ziffer 5) im Voraus bezahlt und dadurch ein Sonderangebot erhalten hat, hat der Mieter eventuell keinen Anspruch auf eine etwaige Kostenerstattung aufgrund der freiwilligen vorzeitigen Beendigung. (ii) Wenn der Mieter den Mietpreis nicht im Voraus bezahlt hat, kann sich die vorzeitige Beendigung auf die Tagessätze und andere anwendbare Gebühren auswirken, wenn die ursprünglich vereinbarten Tagessätze und anwendbaren Gebühren an die konkrete ursprüngliche Mietzeit geknüpft waren. Der Vermieter empfiehlt, dass der Mieter mit dem Vermieter vor einer vorzeitigen Rückgabe des Mietwagens klärt, welche Auswirkungen eine vorzeitige Beendigung auf die Mietgebühren hat. (iii) Das gesetzliche Recht des Mieters zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.