Mietzeit Musterklauseln

Mietzeit. 2.1 Der Vermieter wird den Mietgegenstand zum vereinbarten Mietbeginn bereitstellen. Auf Ersatz von Folgeschäden haften wir nur, wenn die Bereitstellung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeiter unterbleibt und auch nur begrenzt auf das Fünffache des pro Verschuldungstag angefallenen Mietzinses. 2.2 Sollte sich die Mietzeit verkürzen oder verlängern, ist der Vermieter spätestens zwei Tage vorher zu verständigen. Soweit die betrieblichen Verhältnisse es zulassen, wird der Vermieter einer Verlängerung zustimmen. Bei Mietzeitkürzungen behält sich der Vermieter das Recht vor, die ursprünglich vereinbarte Mietzeit zu berechnen, sofern keine Ersatzvermietung möglich ist. 2.3 Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Mieter oder seinen Beauftragten geht sämtliche Gefahr aus dem Betrieb des Mietgegensandes auf den Mieter über. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Vertragsgegenstandes an. 2.4 Der Vermieter haftet für den Ausfall des Mietgegenstandes nach Gefahrenübergang auf den Mieter nur dann, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. 2.5 Sollte der Mietgegenstand witterungsbedingt oder wegen sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Gründe nicht eingesetzt werden können, geht die Ausfallzeit zu Lasten des Mieters. 2.6 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am letzten Tag der vereinbarten Xxxxxxxx dem Vermieter zurückzugeben. Das Mietzeitende wird auf dem Rückgabeprotokoll unter Angabe des Tages und der Uhrzeit vermerkt. Der Gefahrenübergang auf den Mieter endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Gerätes und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls. 2.7 Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat am Ort der Bereitstellung des Mietgegenstandes zu erfolgen, es sei denn, die vertragsschließenden Parteien vereinbaren schriftlich einen anderen Rückgabeort.
Mietzeit. Die Mietzeit wird nach Tagen oder Wochen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort. Sie endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter.
Mietzeit. Die Mietzeit beginnt und endet zu dem Zeitpunkt an dem Tag, der im Mietvertrag genannt ist.
Mietzeit. (1) Das Mietverhältnis beginnt am . . und läuft auf unbestimmte Zeit. (1) Beide Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von Jahren (maximal vier Jahre zu- lässig ab Vertragsschluss, nicht ab Mietvertragsbeginn) mithin bis zum zur ordentlichen Kündigung.
Mietzeit. 1. Die Mietzeit beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Sollte der Mieter die Mietsache vor diesem Zeitpunkt in Gebrauch nehmen, so beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Ingebrauchnahme der Mietsache. Im Falle der unberechtigten Annahmeverweigerung des Mieters beginnt die Mietzeit am Tage des Angebots des Vermieters. Bei Übergabe von selbständigen Teilen der Mietsache gilt vorstehendes entsprechend. 2. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe der Mietsache in vertrags- und ordnungsgemäßem, insbesondere gereinigtem und komplettem Zustand an den Vermieter, frühestens jedoch mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit. Erfolgt die Rückgabe unmittelbar an einen neuen Mieter, so endet die Mietzeit mit dem Tage der Absendung oder Abholung der ordnungsgemäßen Mietsache durch den neuen Mieter. 3. Erfolgt die Rückgabe der Mietsache nicht in vertrags- und ordnungsgemäßem Zustand, so ist der Mieter zur Übernahme des dadurch dem Vermieter entstehenden Schadens, insbesondere evtl. Mietausfälle, verpflichtet. 4. Eine Nutzung der Mietsache nach Vertragsende ist dem Mieter nicht gestattet.
Mietzeit. Der Mietvertrag läuft über ein Schuljahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, falls der Vertrag nicht bis zum 19. Juni jeden Jahres gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Abschlussschülerinnen und –xxxxxxx werden automatisch mit Ablauf ihrer Schulzeit aus dem Mietvertrag entlassen. Bei einem Schulwechsel am Ende oder innerhalb des Schuljahres erfolgt generell keine Rückzahlung der Miete und der Mietvertrag endet mit dem Ende des Schulverhältnisses. Über die Sommerferien hinweg ist das Schließfach zu leeren und in sauberem Zustand zu hinterlassen, auch wenn die Mietzeit nach den Ferien fortgesetzt wird..
Mietzeit. 6.1 Ist das Mietverhältnis für eine bestimmte Zeit fest abgeschlossen, endet es mit Ablauf dieser Zeit, ohne, dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Dauer abgeschlossen oder zunächst auf eine feste Laufzeit und sodann auf unbestimmte Dauer, kann das Mietverhältnis mit einer Frist von 1 Monat jeweils zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden, bei der Befristung des Mietverhältnisses mit einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit erstmals zum Ablauf der Befristung. 6.2 Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses tritt auch dann nicht ein, wenn nach der Beendigung der Mieter den Gebrauch der Mietsache fortsetzt. 6.3 Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn 6.3.1 der Mieter mit der Entrichtung des Mietentgeltes in Höhe einer Monatsmiete länger als 2 Wochen im Rückstand ist oder 6.3.2 der Mieter trotz Abmahnung des Vermieters nicht bis zum Ablauf der ihm gesetzten angemessenen Frist den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache unterlässt; dies gilt auch für ungenehmigte Gebrauchsüberlassungen an Dritte
Mietzeit. Der Mietzeitraum ist umseitig genannt. Die Laufzeit beträgt für alle Zähler einheitlich 6 Jahre und verlängert sich jeweils um 6 Jahre, wenn das Ver- tragsverhältnis nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Mona- ten schriftlich gekündigt wird. Bei einer Verlängerung des Vertrages wer- den alle durch diesen Vertrag gemieteten Allmess-Geräte, die zum Aus- tausch fällig sind, ausgetauscht. Bei Beendigung des Vertrages ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die Allmess-Geräte unverzüglich frei Haus zurückzugeben.
Mietzeit. Soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart ist, beträgt die Miet- zeit für den angegebenen Mietpreis drei Werktage einschließlich Emp- fangs- und Rückgabetag. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden weite- ren Tag ein Zuschlag in Höhe von 50 % des Nettomietpreises berechnet.
Mietzeit. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Abholung (nach Vereinbarung) des Fahrzeugs und endet mit dem Tag der Rückgabe (nach Vereinbarung). Zur Mietzeit zählen auch die Tage der Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter bzw. der Lieferung und Abholung des Fahrzeugs durch den Vermieter.