Telekommunikationsbetrug Musterklauseln

Telekommunikationsbetrug. Versicherungsschutz besteht für erhöhte Telekommunikationskosten, die während der Versicherungsperiode festgestellt wurden und aufgrund eines unbefugten Zugriffes eines Dritten auf ein versichertes Computersystem oder das Festnetz-Telekommunikationssystem eines versicherten Unternehmens oder ein Festnetz-Telekommunikationssystem, das im Auftrag eines versicherten Unternehmens betrieben wird und für welches das versicherte Unternehmen aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung verantwortlich ist, entstanden sind (Versicherungsfall). Versichert gilt der Betrag, der für unberechtigt in Anspruch genommene Sprach- oder Datengebühren oder nicht genehmigte Bandbreite in Rechnung gestellt wird. Zu den Telekommunikationskosten gehören keine Beträge, die vom Telekommunikationsanbieter oder in dessen Namen für Leistungen erhoben, erstattet oder eingezogen werden, die nicht erbracht wurden. Darüber hinaus umfassen die Telekommunikationskosten keine Sprach-, Daten- oder Bandbreitengebühren, die aufgrund eines vorsätzlichen, fahrlässigen oder unrechtmäßigen Missbrauchs oder einer übermäßigen Nutzung eines versicherten Telekommunikationssystems durch Arbeitnehmer oder autorisierte Dritte, die rechtmäßigen Zugang zum Telekommunikationssystem haben, anfallen.