Common use of Territorialitätsprinzip Clause in Contracts

Territorialitätsprinzip. 1. Vorbehaltlich der in Artikel 3 vorgesehenen Möglichkeiten müssen die in Titel II genannten Bedingungen ohne Unterbrechung in einem EFTA-Staat oder in Mexiko erfüllt werden. 2. Ursprungswaren, die aus einem EFTA-Staat oder aus Mexiko in ein Drittland ausgeführt und anschliessend wiedereingeführt werden, gelten als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft, es sei denn, den Zollbehörden wird glaubhaft dargelegt, dass (a) die wiedereingeführten Waren dieselben wie die ausgeführten Waren sind und (b) diese Waren während ihres Aufenthalts in dem betreffenden Drittland oder während des Transports keine Behandlung erfahren haben, die über das zur Erhaltung ihres Zustands erforderliche Mass hinausgeht.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Territorialitätsprinzip. 1. 1 Vorbehaltlich der in Artikel Artikels 3 vorgesehenen Möglichkeiten müssen die in Titel II genannten Bedingungen ohne Unterbrechung in einem EFTA-Staat oder in Mexiko erfüllt werden. 2. 2 Ursprungswaren, die aus einem EFTA-Staat oder aus Mexiko in ein Drittland ausgeführt aus- geführt und anschliessend wiedereingeführt werden, gelten als Erzeugnisse ohne UrsprungseigenschaftUr- sprungseigenschaft, es sei denn, den Zollbehörden wird glaubhaft dargelegt, dass (a) die wiedereingeführten Waren dieselben wie die ausgeführten Waren sind und (b) diese Waren während ihres Aufenthalts in dem betreffenden Drittland oder während des Transports keine Behandlung erfahren haben, die über das zur Erhaltung ihres Zustands erforderliche Mass hinausgeht.

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Samples: Freihandelsabkommen