Timestamping über die Blockchain Musterklauseln

Timestamping über die Blockchain. Über den Dienst kann der Kunde einen Hashwert nach dem Verfahren SHA-256 aus seinen Dateien erstellen. Der Hashwert wird dann zusammen mit dem Dateina- men und dem API-Key des Kunden an das System übermittelt. Die Erstellung des Hashwerts erfolgt client- seitig, also vor der Übermittlung an OriginStamp, so dass gewährleistet ist, dass die zu timestampenden Daten selbst nicht an OriginStamp übermittelt werden. Sofern der Hashwert bereits vorhanden war, teilt Ori- ginStamp dies dem Kunden mit. In diesem Fall wird das System keinen Timestamp erzeugen. OriginStamp generiert aus dem Hashwert der Datei des Kunden und den Hashes der Dateien anderer Nut- zer eine Datenstruktur („Hash-Baum“). Aus dieser Da- tenstruktur wird dann ein Wurzel-Hash („Gesamt- Hashwert“) generiert. Dieser Gesamt-Hashwert wird mindestens einmal täglich errechnet und in einer Blockchain verankert. Mittels bestimmter Teile des Hash-Baumes („Meta-Daten“) kann dann nachvollzo- gen werden, a) ob im Hash-Baum der eigene Hash- wert enthalten ist und b) der Gesamt-Hashwert des Hash-Baumes in der Blockchain verankert wurde. Sofern der Kunde es wünscht, auch ohne spätere In- anspruchnahme seitens OriginStamp den The customer agrees to use the API only for own pur- poses and will not allow any third party to use it, whether for payment or free of charge. In particular, the customer may not use OriginStamp's services to offer a timestamping service to third parties. The cus- tomer is only permitted to use OriginStamp's services indirectly towards third parties if they are a secondary component of a product offered by the customer on the market. In the event of a violation of these provisions, Ori- ginStamp is entitled to block the customer's access un- til proof of legality has been furnished.
Timestamping über die Blockchain. Über den Dienst kann der Kunde einen Hashwert nach dem Verfahren SHA-256 aus seinen Dateien erstellen. Der Hashwert wird dann zusammen mit dem Dateina- men und dem API-Key des Kunden an das System übermittelt. Die Erstellung des Hashwerts erfolgt cli- ent-seitig, also vor der Übermittlung an OriginStamp, so dass gewährleistet ist, dass die zu timestampenden Daten selbst nicht an OriginStamp übermittelt werden. Sofern der Hashwert bereits vorhanden war, teilt Ori- ginStamp dies dem Kunden mit. In diesem Fall wird das System keinen Timestamp erzeugen. OriginStamp generiert aus dem Hashwert der Datei des Kunden und den Hashes der Dateien anderer Nutzer eine Datenstruktur („Hash-Baum“). Aus dieser Daten- struktur wird dann ein Wurzel-Hash („Gesamt- Hashwert“) generiert. Dieser Gesamt-Hashwert wird mindestens einmal täglich errechnet und in einer Blockchain verankert. Mittels bestimmter Teile des Hash-Baumes („Meta-Daten“) kann dann nachvollzo- gen werden, a) ob im Hash-Baum der eigene Hashwert enthalten ist und b) der Gesamt-Hashwert des Hash- Baumes in der Blockchain verankert wurde. Sofern der Kunde es wünscht, auch ohne spätere Inan- spruchnahme seitens OriginStamp den gespeicherten Hashwert in der Blockchain nachweisen bzw. zurück- verfolgen zu können, muss er die Meta-Daten selb- ständig speichern. Die Meta-Daten können vom Sys- tem heruntergeladen werden. OriginStamp verwendet derzeit die Bitcoin-Blockchain, behält sich aber vor, auf eine andere, zuverlässig er- scheinende Blockchain umzusteigen. Eine direkte Speicherung in einer Blockchain ist nicht möglich. OriginStamp stellt einen Transaktionsbetrag zur Verfü- gung, der die Miner dazu motivieren soll, die Transakti- on in den nächsten gefundenen Block mit aufzuneh- men. Wann der nächste Block gefunden wird, ist nicht vorhersehbar. Die Zeitangaben in der Blockchain ent- sprechen einer Mittelung aus den teilnehmenden Rechnern, stellen also keine zertifizierten Zeitangaben dar. Der Zeitpunkt der Speicherung in der Blockchain ist nicht derjenige, an dem der Hashwert erzeugt oder an OriginStamp übermittelt wurde, sondern derjenige, an dem der Wert zu dem Block geschrieben wurde. Daraus ergibt sich, dass mit dem Dienst keine direkte Zuordnung zu der Zeit der Erstellung des Hashwertes erfolgt, sondern ein Beleg vorliegt, dass der entspre- chende Hashwert spätestens zu dem Zeitpunkt vorlag, in dem er in der Blockchain genannt wird. Einmal in die Blockchain geschrieben, ist dieser Eintrag nach heuti- The custo...

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  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitge- teilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank.

  • Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen befolgen und uns unterrichten. 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Übermittlung der Überweisungsdaten Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die Bank die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungsdaten, zu denen auch die Internationale Bankkontonummer (IBAN) des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen und bei Eilüberweisungen im Inland können die Überweisungsdaten auch über das Nachrichtenüber- mittlungssystem Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an den Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers weitergeleitet werden. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungsdaten vorübergehend in seinen Rechen- zentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA.