Urheberrechte, Lizenzen Musterklauseln

Urheberrechte, Lizenzen. 14.1 Der Veranstaltungsgast ist verpflichtet, Leistungen bzw. Aktionen, die mit Lizenz-, Urheber-, Persönlichkeits- und Verwertungsrechten verbunden sind, unaufgefordert und selbständig bei den jeweils zuständigen Behörden bzw. Verwertungsgesellschaften anzumelden und die damit verbundenen Gebühren/Kosten direkt abzuführen. 14.2 Das Hotel übernimmt hierfür keine Verantwortung und Haftung. 14.3 Zeitungsanzeigen und sonstige Werbung im weiteren Sinne - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Hotels gestattet. Das Hotel behält sich das Recht vor, dem Veranstaltungsgast - gegen Entrichtung einer Gebühr - ein zeitlich begrenztes, nicht ausschliessliches Lizenzrecht für die Verwendung der ihr zustehenden Marken und/oder Logos zu gewähren. Der Kunde hat allerdings keinen Anspruch auf Erteilung der Lizenzrechte.
Urheberrechte, Lizenzen. OriginStamp räumt den Kunden an den zur Verfügung gestellten Schnittstellen zur Anwendungsprogrammie- rung (application programming interface, API), Pro- grammen, Anwendungen und Skripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ohne das Recht zur Unterlizenzierung ein. Für Open Source Software gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschliesslich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung. 1. Scope of Application, Changes 2. Availability of the Service
Urheberrechte, Lizenzen. 14.1. Der Veranstalter ist verpflichtet, Leistungen bzw. Aktionen, die mit Lizenz-, Urheber-, Persönlichkeits- und Verwertungsrechten verbunden sind, unaufgefordert und selbstständig bei den jeweils zuständigen Behörden bzw. Verwertungsgesellschaften anzumelden und die damit verbundenen Gebühren/Kosten direkt abzuführen. Die Jungfrau-Aletsch GmbH übernimmt hierfür keine Verantwortung und Haftung. 14.2. Zeitungsanzeigen und sonstige Werbung im weiteren Sinne - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - mit Hinweis auf Veranstaltungen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Jungfrau-Aletsch GmbH gestattet. 14.3. Die Jungfrau-Aletsch GmbH behält sich das Recht vor, dem Veranstalter - gegen Entrichtung einer Gebühr - ein zeitlich begrenztes, nicht ausschliessliches Lizenzrecht für die Verwendung der ihr zustehenden Marken und/oder Logos zu gewähren. Der Kunde hat allerdings keinen Anspruch auf Erteilung der Lizenzrechte.
Urheberrechte, Lizenzen. Der Veranstaltungsgast ist verpflichtet, Leistungen bzw. Aktionen, die mit Lizenz-, Urheber-, Persönlichkeits- und Verwertungsrechten verbunden sind, unaufgefordert und selbständig bei den jeweils zuständigen Behörden bzw. Verwertungsgesellschaften anzumelden und die damit verbundenen Gebühren/Kosten direkt abzuführen. Das Hotel übernimmt hierfür keine Verantwortung und Haftung. Zeitungsanzeigen und sonstige Werbung im weiteren Sinne - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Hotels gestattet. Das Hotel behält sich das Recht vor, dem Veranstaltungsgast - gegen Entrichtung einer Gebühr - ein zeitlich begrenztes, nicht ausschliessliches Lizenzrecht für die Verwendung der ihr zustehenden Marken und/oder Logos zu gewähren. Der Kunde hat allerdings keinen Anspruch auf Erteilung der Lizenzrechte.
Urheberrechte, Lizenzen. Die Standardsoftware ist urheberrechtlich geschützt. Wir räumen dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Standardsoftware für die Zwecke seines Unternehmens zu nutzen. Das Recht ist beschränkt auf die Nutzung der Standardsoftware entsprechend der vereinbarten Lizenzoptionen nach Punkt 4.2. Die Nutzung von WAMAS im Rahmen der WAMAS Non-productive license ist ausschließlich für den nicht produktiven Betrieb gestattet und darf daher kommerziell nicht genutzt werden.
Urheberrechte, Lizenzen. OriginStamp räumt den Kunden an den zur Verfügung gestellten Schnittstellen zur Anwendungsprogrammie- rung (application programming interface, API), Pro- grammen, Anwendungen und Skripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ohne das Recht zur Unterlizenzierung ein. Für Open Source Software gelten diese Bestimmungen nicht, es finden aus- schliesslich die zugehörigen Lizenzbedingungen An- wendung. Der Kunde verpflichtet sich, die API lediglich für eigene Zwecke zu nutzen und keinem Dritten die Nutzung zu überlassen, sei dies entgeltlich oder unentgeltlich. Insbesondere darf der Kunde die Dienste von Origin- Stamp nicht dazu verwenden, selbst einen Timestam- pingdienst gegenüber Dritten anzubieten. Dem Kunden ist es lediglich gestattet, die Dienste von OriginStamp indirekt gegenüber Dritten zu verwenden, wenn diese Nebenbestandteil eines Produkts sind, welches der Kunde am Markt anbietet. Im Falle eines Verstosses gegen diese Bestimmungen ist OriginStamp berechtigt, den Zugang des Kunden bis zum Nachweis der Rechtmässigkeit zu sperren.
Urheberrechte, Lizenzen. Die Standardsoftware ist urheberrechtlich geschützt. Wir räumen dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Standardsoftware für die Zwecke seines Unternehmens zu nutzen. Das Recht ist beschränkt auf die Nutzung der Standardsoftware entsprechend der vereinbarten Lizenzoptionen nach Punkt 4.2.
Urheberrechte, Lizenzen. Die Standardsoftware ist urheberrechtlich geschützt. Wir räumen dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich auf 30 Jahre beschränkte Recht ein, die Standardsoftware für die Zwecke seines Unternehmens, örtlich beschränkt auf den im Angebot genannten Standort, persönlich beschränkt auf die Anzahl der gekauften Lizenzen, zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet pro Standort eine WAMAS Standortlizenz (WAMAS site license), Benutzerlizenzen für Voll- oder Basisnutzung (WAMAS user license) und bei Bedarf Lizenzen für Zusatzfunktionalitäten (WAMAS add-on modules) zu erwerben. Jede verkaufte Lizenz ist nur für den Betrieb auf dem am Standort des Kunden bestehenden EDV-Systems bestimmt. Die Nutzung von WAMAS im Rahmen der WAMAS Non-productive Lizenz ist ausschließlich für den nicht produktiven Betrieb gestattet und darf daher kommerziell nicht genutzt werden.

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  • Urheberrechte 1. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben. 2. Sofern wir Gegenstände nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen.

  • Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Auf die in dieser Police abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist der Hauptsitz des Versicherers maßgeblich, soweit gesetzlich kein ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben oder in den Besonderen Teilen etwas Abweichendes vereinbart ist.

  • Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 9.1 Für diese Verträge gilt deutsches Recht. 9.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach seinem Sitz oder dem seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 9.3 Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk er zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat. 9.4 Ist Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • Urheberrecht ● Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Office 365 sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, haben ohne schriftliche Genehmigung der Urheber nichts im pädagogischen Netz oder in Office 365 zu suchen, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts. ● Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website ist, der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht. ● Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren. ● Bei von der Schule über das pädagogische Netz oder Office 365 zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen zulässig. Nur wenn die Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalten von Lehrmittelverlagen zulässig. ● Stoßen Benutzer im pädagogischen Netz oder in Office 365 auf urheberrechtlich geschützte Materialien, sind sie verpflichtet, dieses bei einer verantwortlichen Person anzuzeigen. ● Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Office 365 unberührt. Unzulässige Inhalte und Handlungen Benutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung des pädagogischen Netzes und von Office 365 geltendes Recht einzuhalten. ● Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder -verherrlichende, rassistische, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über das pädagogische Netz und Office 365 abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten. ● Die geltenden Jugendschutzvorschriften sind zu beachten. ● Die Verbreitung und das Versenden von belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalten ist unzulässig. ● Die E-Mail Funktion von Office 365 darf nicht für die Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.

  • Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Schuldverschreibungsgläubiger bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG) ISIN absolut in % zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) DE0005565204 30558 % 0,09 % Summe 30558 0,09 % b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Stimmrechte absolut Stimmrechte in % Wertpapierleihe offen 1667272 4,82 % Summe 1667272 4,82 % b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -

  • Betroffenenrechte Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.