Urheberrechte, Lizenzen Musterklauseln
Urheberrechte, Lizenzen. Die Standardsoftware ist urheberrechtlich geschützt. Wir räumen dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Standardsoftware für die Zwecke seines Unternehmens zu nutzen. Das Recht ist beschränkt auf die Nutzung der Standardsoftware entsprechend der vereinbarten Lizenzoptionen nach Punkt 4.2.
Urheberrechte, Lizenzen. Die Standardsoftware ist urheberrechtlich geschützt. Wir räumen dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich auf 30 Jahre beschränkte Recht ein, die Standardsoftware für die Zwecke seines Unternehmens, örtlich beschränkt auf den im Angebot genannten Standort, persönlich beschränkt auf die Anzahl der gekauften Lizenzen, zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet pro Standort eine WAMAS Standortlizenz (WAMAS site license), Benutzerlizenzen für Voll- oder Basisnutzung (WAMAS user license) und bei Bedarf Lizenzen für Zusatzfunktionalitäten (WAMAS add-on modules) zu erwerben. Jede verkaufte Lizenz ist nur für den Betrieb auf dem am Standort des Kunden bestehenden EDV-Systems bestimmt. Die Nutzung von WAMAS im Rahmen der WAMAS Non-productive Lizenz ist ausschließlich für den nicht produktiven Betrieb gestattet und darf daher kommerziell nicht genutzt werden.
Urheberrechte, Lizenzen. 14.1. Der Veranstalter ist verpflichtet, Leistungen bzw. Aktionen, die mit Lizenz-, Urheber-, Persönlichkeits- und Verwertungsrechten verbunden sind, unaufgefordert und selbstständig bei den jeweils zuständigen Behörden bzw. Verwertungsgesellschaften anzumelden und die damit verbundenen Gebühren/Kosten direkt abzuführen. Die Jungfrau-Aletsch GmbH übernimmt hierfür keine Verantwortung und Haftung.
14.2. Zeitungsanzeigen und sonstige Werbung im weiteren Sinne - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - mit Hinweis auf Veranstaltungen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Jungfrau-Aletsch GmbH gestattet.
14.3. Die Jungfrau-Aletsch GmbH behält sich das Recht vor, dem Veranstalter - gegen Entrichtung einer Gebühr - ein zeitlich begrenztes, nicht ausschliessliches Lizenzrecht für die Verwendung der ihr zustehenden Marken und/oder Logos zu gewähren. Der Kunde hat allerdings keinen Anspruch auf Erteilung der Lizenzrechte.
Urheberrechte, Lizenzen. 14.1 Der Veranstaltungsgast ist verpflichtet, Leistungen bzw. Aktionen, die mit Lizenz-, Urheber-, Persönlichkeits- und Verwertungsrechten verbunden sind, unaufgefordert und selbständig bei den jeweils zuständigen Behörden bzw. Verwertungsgesellschaften anzumelden und die damit verbundenen Gebühren/Kosten direkt abzuführen.
14.2 Das Hotel übernimmt hierfür keine Verantwortung und Haftung.
14.3 Zeitungsanzeigen und sonstige Werbung im weiteren Sinne - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Hotels gestattet. Das Hotel behält sich das Recht vor, dem Veranstaltungsgast - gegen Entrichtung einer Gebühr - ein zeitlich begrenztes, nicht ausschliessliches Lizenzrecht für die Verwendung der ihr zustehenden Marken und/oder Logos zu gewähren. Der Kunde hat allerdings keinen Anspruch auf Erteilung der Lizenzrechte.
Urheberrechte, Lizenzen. Der Veranstaltungsgast ist verpflichtet, Leistungen bzw. Aktionen, die mit Lizenz-, Urheber-, Persönlichkeits- und Verwertungsrechten verbunden sind, unaufgefordert und selbständig bei den jeweils zuständigen Behörden bzw. Verwertungsgesellschaften anzumelden und die damit verbundenen Gebühren/Kosten direkt abzuführen. Das Hotel übernimmt hierfür keine Verantwortung und Haftung. Zeitungsanzeigen und sonstige Werbung im weiteren Sinne - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Hotels gestattet. Das Hotel behält sich das Recht vor, dem Veranstaltungsgast - gegen Entrichtung einer Gebühr - ein zeitlich begrenztes, nicht ausschliessliches Lizenzrecht für die Verwendung der ihr zustehenden Marken und/oder Logos zu gewähren. Der Kunde hat allerdings keinen Anspruch auf Erteilung der Lizenzrechte.
Urheberrechte, Lizenzen. Die Standardsoftware ist urheberrechtlich geschützt. Wir räumen dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Standardsoftware für die Zwecke seines Unternehmens zu nutzen. Das Recht ist beschränkt auf die Nutzung der Standardsoftware entsprechend der vereinbarten Lizenzoptionen nach Punkt 4.2. Die Nutzung von WAMAS im Rahmen der WAMAS Non-productive license ist ausschließlich für den nicht produktiven Betrieb gestattet und darf daher kommerziell nicht genutzt werden.
Urheberrechte, Lizenzen. OriginStamp räumt den Kunden an den zur Verfügung gestellten Schnittstellen zur Anwendungsprogrammie- rung (application programming interface, API), Pro- grammen, Anwendungen und Skripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ohne das Recht zur Unterlizenzierung ein. Für Open Source Software gelten diese Bestimmungen nicht, es finden aus- schliesslich die zugehörigen Lizenzbedingungen An- wendung. Der Kunde verpflichtet sich, die API lediglich für eigene Zwecke zu nutzen und keinem Dritten die Nutzung zu überlassen, sei dies entgeltlich oder unentgeltlich. Insbesondere darf der Kunde die Dienste von Origin- Stamp nicht dazu verwenden, selbst einen Timestam- pingdienst gegenüber Dritten anzubieten. Dem Kunden ist es lediglich gestattet, die Dienste von OriginStamp indirekt gegenüber Dritten zu verwenden, wenn diese Nebenbestandteil eines Produkts sind, welches der Kunde am Markt anbietet. Im Falle eines Verstosses gegen diese Bestimmungen ist OriginStamp berechtigt, den Zugang des Kunden bis zum Nachweis der Rechtmässigkeit zu sperren.
Urheberrechte, Lizenzen. OriginStamp räumt den Kunden an den zur Verfügung gestellten Schnittstellen zur Anwendungsprogrammie- rung (application programming interface, API), Pro- grammen, Anwendungen und Skripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ohne das Recht zur Unterlizenzierung ein. Für Open Source Software gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschliesslich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.
1. Scope of Application, Changes
2. Availability of the Service
