Todesfallleistung. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode der versicherten Person, so entsteht für die Erben ein Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe. Zur Geltendmachung der Todesfallleistung wird auf Ziffer 17.5 verwiesen.
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Todesfallleistung. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode der versicherten PersonTode, so entsteht für die Erben ein Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe. Zur Geltendmachung der Todesfallleistung wird auf Ziffer 17.5 verwiesen.
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