Common use of Todesfallleistung Clause in Contracts

Todesfallleistung. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe. Zur Geltendma- chung wird auf § 9 VI. verwiesen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervor- gerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 % beträgt.

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Samples: www.dr-walter.com, www.aiesec-student-insurance.com, www.dr-walter.com

Todesfallleistung. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch An- spruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe. Zur Geltendma- chung Geltendmachung wird auf § ß 9 VIVII. verwiesen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervor- gerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 % Prozent beträgt.

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Samples: www.arbeitsgemeinschaft-bw.de

Todesfallleistung. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe. Zur Geltendma- chung Geltendmachung wird auf § ß 9 VIVII. verwiesen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervor- gerufenen Gesundheitsschädigung Gesundheitssch‰digung oder deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürztge- kürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 % beträgtProzent betr‰gt.

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Samples: www.arbeitsgemeinschaft-bw.de

Todesfallleistung. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe. Zur Geltendma- chung Geltendmachung wird auf § 9 VIVII. verwiesen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervor- gerufenen hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 % Prozent beträgt.

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Samples: www.reiseversicherung-vergleich.info

Todesfallleistung. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten versi- cherten Summe. Zur Geltendma- chung Geltendmachung wird auf § 9 VIe VII. verwiesen. § 8 Einschränkung der Leistungen Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervor- gerufenen hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren de- ren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 % Prozent beträgt.. § 9 Die Obliegenheiten nach Eintritt eines Unfalles

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Samples: anmeldung.hochschulsport.uni-stuttgart.de

Todesfallleistung. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten ver- sicherten Summe. Zur Geltendma- chung Geltendmachung wird auf § 9 VIVII. verwiesen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervor- gerufenen hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend entspre- chend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens min- destens 25 % Prozent beträgt.

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Samples: www.versicherungsstelle-ccb.de