Transport - Gefahrtragung Musterklauseln

Transport - Gefahrtragung. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.
Transport - Gefahrtragung. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner. Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über.
Transport - Gefahrtragung. Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über.
Transport - Gefahrtragung. Wenn nicht anders vereinbart, gilt die Ware „ab Werk“(EXW) verkauft. Die Lieferung erfolgt immer auf Gefahr des Auftraggebers, auch wenn die Preise „frei Haus“ vereinbart wurden. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei uns einzulagern und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemesse- nen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
Transport - Gefahrtragung. 1.. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.
Transport - Gefahrtragung. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Auftraggeber. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Verpackung, Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Der Auftraggeber trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Auftraggeber selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Auftraggeber über.
Transport - Gefahrtragung. Die Gefahr des Transportes bei Lieferungen trägt der Verkäufer.
Transport - Gefahrtragung. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferung der LIEFERANT.
Transport - Gefahrtragung. Die von uns gekaufte Ware gilt als Bringschuld. Der Verkäufer trägt daher die Kosten und das Risiko des Transportes. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung geht erst mit Übergabe an uns über. Je nach den Umständen des Einzelfalls könnte eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe sittenwidrig (nichtig) sein.
Transport - Gefahrtragung. Die Gefahr des Transportes trägt der KÄUFER.