Transport - Gefahrtragung Musterklauseln

Transport - Gefahrtragung. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner. Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über.
Transport - Gefahrtragung. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.
Transport - Gefahrtragung. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferung der LIEFERANT.
Transport - Gefahrtragung. Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über.
Transport - Gefahrtragung. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner. Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über. Wir verschicken unsere Pakete mit Österreichischen Post mit einem in Moment günstigsten Tarif, sollte eine andere Transportunternehmen beauftragt werden oder eine ‚eingeschriebene‘ Sendung auf Wunsch der Kunden stattfinden, wird der daraus resultierende Zusatzaufwand extra in Rechnung gestellt.
Transport - Gefahrtragung. 7.1 Der Käufer trägt die Kosten und das Risiko des Transportes. Die 7.2 Sofern nicht anders vereinbart, schließt der Käufer den Beförderungsvertrag selbst. Die Gefahr geht bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über. 7.3 Die Ware wird verpackt an den Käufer geliefert und die Kosten der Verpackung werden gesondert berechnet. Der Käufer trägt die Kosten der Transportversicherung falls diese vom Käufer gewünscht ist. 7.4 Im Falle, dass wir mit dem Käufer die Organisation der Beförderung unsererseits vereinbart haben, werden die Beförderungskosten dem Käufer in die Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart wurde.
Transport - Gefahrtragung. Die Gefahr des Transportes bei Lieferungen trägt der Verkäufer.
Transport - Gefahrtragung. Die Gefahr des Transportes trägt der KÄUFER.
Transport - Gefahrtragung. Die von uns gekaufte Ware gilt als Bringschuld. Der Verkäufer trägt daher die Kosten und das Risiko des Transportes. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung geht erst mit Übergabe an uns über. Je nach den Umständen des Einzelfalls könnte eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe sittenwidrig (nichtig) sein.
Transport - Gefahrtragung. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Auftraggeber. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Verpackung, Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Der Auftraggeber trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Auftraggeber selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Auftraggeber über.