Transport und Lagerung Musterklauseln

Transport und Lagerung. Für Transport und Lagerung von Teilen dürfen nur die vom Koordinator angewiesenen Wege und Lager- stellen benutzt werden. Verkehrswege, auch innerhalb von Gebäuden, sind in jedem Fall freizuhalten. Für den Transport von Teilen sind die erforderlichen Ladungssicherungsmaßnahmen zu treffen. Die maximale Tragfähigkeit von Doppelböden, Türschwellen, Bühnen, Gerüsten und Konstruktionen ist hier- bei zu beachten.
Transport und Lagerung. Umgebungsbedingungen:
Transport und Lagerung. 5.1 Lieferungen sind bei Erhalt durch den Empfänger auf offensichtliche Mängel und Transportschäden zu kontrol- lieren. Transportschäden müssen sofort der beauftragten Transportanstalt gemeldet werden.
Transport und Lagerung. Bezüglich der Kennzeichnung von Produkten, Teilen und der Verpackung sind die vereinbarten Forderungen einzuhalten. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass fehlerhafte Produkte in allen Produktphasen sicher und schnell identifiziert und von der weiteren Verarbeitung, Auslieferung oder Nutzung ausgeschlossen werden. Nacharbeiten sind zu dokumentieren und die nachgearbeiteten Produkte erneut zu prüfen. Soweit nicht vorgegeben, ist vom Lieferanten ein Verfahren festzulegen, dass jede unsachgemäße Behandlung, Beschädigung, Überschreitung der Lagerfähigkeit und sonstige Qualitätsbeeinträchtigungen ausschließt. Der Lieferant verpflichtet sich, die Rückverfolgbarkeit der von ihm gelieferten Materialien oder Produkte entsprechend einer Risikoabschätzung sicherzustellen. Im Falle eines festgestellten Fehlers muss eine Rückverfolgbarkeit derart möglich sein, dass eine präzise Eingrenzung der Mengen schadhafter Teile / Produkte durchgeführt werden kann.
Transport und Lagerung. Unsere Waren die Flüssigkeiten enthalten, sind bei Temperaturen von mindestens +1° Celsius und maximal +25 ° Celsius zu transportieren und zu lagern. Sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bestehen keine Mängelansprüche.
Transport und Lagerung. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an dem zu transportierenden und/oder zu lagernden Gut.
Transport und Lagerung. Freie, befestigte und geeignete Zufahrt zum Montageort. • Sofortiges Abladen der Transportfahrzeuge auf der Baustelle. • Trockene, geschützte und abgesicherte Zwischenlagerung aller Komponenten nach unseren Angaben. • Kompletter Transport der Maschinen und Anlagen innerhalb der Baustelle. • Alle für die Montage notwendigen Hebe- und Transportfahrzeuge, wie z.B. Hallenkran, Mobilkran, Gabelstapler, Hubbühne, Kettenzug usw. • Traversen, Ketten und andere Anschlagmittel. • Rücktransport von eventuell mitgelieferten Montagehilfsgeräten (z. B. Transporthaken, Klauen, Transportgestelle) und Entsorgung von Verpackungsmaterialien, Abfällen und Werkstoffen. • Geschlossene, trockene und zugfreie Arbeitsstätte mit einer Temperatur von mind. + 5°C. • Bereitstellung eines ebenerdig zugänglichen, gesicherten Lagerraumes in max. 100 m Entfernung zum Montageort. • Schweißgeräte (elektrisch und autogen) nach unseren Angaben. • Stromanschluss (3 x 400 V / 50 Hz und 1 x 240 V / 50 Hz) in max. 20 m Entfernung vom Montageort der jeweiligen Maschine inklusive eventuell notwendigen Adapterstecker. • Arbeitsgerüste, Leitern und Hubsteiger entsprechend den geltenden Arbeitssicherheitsvorschriften. • Beheizter/klimatisierter Sanitär- und Aufenthaltsraum für unser Montagepersonal und kostenfreie Bereitstellung eines Büroraumes mit Telefon- und Telefaxanschluss sowie Internetzugang für dienstliche Zwecke. • Montagewerkzeug nach unseren Angaben inklusive Elektrogeräte. • Auf Anforderung notwendige Fachfirmen wie Vermessungsbüro, Betonsäger/Betonbohrer (Kernlochbohrungen) Schweißfachfirmen usw. • Einhaltung der örtlichen Unfallverhütungsvorschriften und deren Überwachung. • Bei Bedarf Bereitstellung eines Dolmetschers (falls nicht deutsch oder englisch vor Ort gesprochen wird). • Flugtickets sind im Preis nicht enthalten und müssen vom Kunden bezahlt werden. • Transfer unseres Montagepersonals Flughafen-Baustelle-Hotel (alternativ Bereitstellung eines PKW zur Eigennutzung). • Hotelzimmer für unser Montagepersonal (mindestens 3-Sterne-Kategorie gemäß westeuropäischen Standard, Einzelzimmer mit Frühstück, TV und Internetanschluss) in der Nähe zur Baustelle. Qualifiziertes Montagehilfspersonal, das während des vereinbarten Zeitraumes uneingeschränkt zur Verfügung steht und mit eigenem Werkzeug und Unfallverhütungsausrüstung ausgestattet ist. Schlosser mit guten Schweißkenntnissen Elektriker Schweißer Helfer XXXXXXXXXX ist für das bauseitig beigestellte Montagehilfspersonal nicht verantwor...
Transport und Lagerung. Sie erhalten das Produkt auf Paletten gestapelt. Nach dem Auspacken und der Kontrolle behandeln Sie die Teile wie folgt: Schützen Sie das Holz vor stundenlanger, direkter Sonneneinwirkung Feuchtigkeit Bodenkontakt Folgen falscher Lagerung sind: - Risse - Verdrehen und Wölben - Fäulnis (Befall durch Schädlinge usw.) Lagern Sie das Holz vor Witterungseinflüssen geschützt und gewährleisten Sie eine ausreichende Umlüftung! Wir gewähren Ihnen zu nachfolgenden Konditionen – jedoch nur auf die Holzteile unserer Produkte (weka- Produkt genannt), nicht auf damit verbundene Bauteile oder Bestandteile des weka-Produkts aus anderem Material als Holz – ab Lieferdatum 5 Jahre Garantie auf Funktion. Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte Teile oder fehlende Teile der Ware oder die Ware selbst nach unserer Xxxx ersetzt. Vom Garantieumfang erfasst ist lediglich der kostenlose Ersatz des jeweils mangelhaften oder defekten Holzteils. Nicht im Garantieumfang enthalten sind Folge- oder Zusatzkosten, insbesondere keine Liefer- und Auf- oder Umbaukosten. Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn: - von der jeweiligen Montageanleitung abgewichen wurde, - Veränderungen (zusätzliche An- oder Umbauten) an dem Produkt im Vergleich zur Montageanleitung vorgenommen wurden, - die jeweils angegebenen Belastungsgrenzen (z.B. Schneelast usw.) überschritten wurden, - das weka-Produkt falsch gegründet (Fundament / Bodenplatte o.ä.) wurde, insbesondere bei Verstößen gegen die Regeln der Baukunst, - unterlassene oder nicht ausreichende Pflege (Wartung: Holzschutz, Holzanstrich usw.) des Holzes vorgenommen wurde. - Windgeschwindigkeiten über Stärke 7, Naturkatastrophen oder gewaltsame Einwirkungen den Schaden am weka-Produkt verursacht haben. - der Mangel in holztypischen Farbveränderungen, Rissbildungen, Verwerfungen, Schwinden, Quellen oder ähnlichen normalen, in der Natur des Werkstoffes „Holz“ begründeten Veränderungen besteht. Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalpackzettel und Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden und müssen innerhalb der Garantiezeit schriftlich, per Telefax oder per e-Mail geltend gemacht werden. Anspruchsvoraussetzung ist eine unverzügliche Anzeige des Mangels bzw. des Schadens in Form einer geordneten Darstellung des Schadens in Bild und Text. Garantieansprüche sind zu richten an: weka Holzbau GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxxx Fax: 0395/00000-00; e-Mail: xxxx@xxxx-xxxxxxx.xxx Wenn Sie Montagehilfe in Anspruch nehmen und dazu ei...