Fehlerhafte Produkte Musterklauseln

Fehlerhafte Produkte. 8.1 Falls PROMINENT-GROUP einen Produktfehler feststellt, wird ein Fehlerbericht (Testbericht, Mängelanzeige) an FIRMENNAME gesendet.
Fehlerhafte Produkte. Der Besteller wird unverzüglich nach Eingang von Produkten prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen, ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Fehler vorliegen. Für die Durchführung weiterer Prüfung bei Warenanlieferung besteht keine Verpflichtung des Bestellers. Entdeckt der Besteller bei vorgenannten Prüfungen oder im Rahmen des weiteren Geschäftsablaufes Mängel, wird er diese dem Lieferanten unverzüglich anzeigen. Der Lieferant wird dem Besteller entdeckte Fehler unverzüglich zur Kenntnis bringen und alle Maßnahmen ergreifen, um einen durch den Fehler entstehenden Schaden zu minimieren. Ausgefallene oder mangelbehaftete Teile sind dem Lieferanten vom Besteller zur Analyse zur Verfügung zu stellen. Der Lieferant analysiert den Mangel und informiert den Besteller kurzfristig über die Ursache der Abweichung, die eingeleiteten Fehlerabstell- und Vorbeugungsmaßnahmen sowie deren Wirksamkeit. Drohen in Folge von fehlerhaften Lieferungen Fertigungsstillstände beim Besteller oder dessen Kunden, verpflichtet sich der Lieferant, unverzüglich für Abhilfe zu sorgen (Ersatzlieferungen, Sortier- oder Nacharbeit). In dringenden Fällen kann der Besteller die Nachbesserung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Lieferant. Der Lieferant erhält beanstandete Teile im vereinbarten Umfang zurück. Er verpflichtet sich, jede Abweichung zu analysieren und mittels eines 8D-Reports Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist H+E Logistik innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Überstellung schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
Fehlerhafte Produkte. Der externe Anbieter verpflichtet sich, die Feststellung hinsichtlich nichtkonformer Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen unverzüglich der Xxxxxxxx Swiss Technology AG zu melden und eine Genehmigung zur weiteren Behandlung einzuholen. Diese Verpflichtung ist auch bei Feststellung einer Nichtkonformität nach Auslieferung des Produktes gültig. Es ist nicht gestattet, von genehmigten Unterlagen und Anforderungen abzuweichen, d.h. andere Materialien und/oder Bauteile zu verwenden oder andere Prozesse anzuwenden. Nichtkonforme Produkte müssen eindeutig als solche gekennzeichnet und von der weiteren, unbeabsichtigten Verwendung ausgeschlossen werden. Die Genehmigung zum Gebrauch und/oder die Freigabe oder Annahme nach Sonderfreigaben dürfen nur durch Xxxxxxxx Swiss Technology AG erteilt werden.
Fehlerhafte Produkte. Der LIEFERANT hat sicherzustellen, dass fehlerhafte Produkte in allen Produktphasen sicher und schnell identifiziert und von der weiteren Verarbeitung, Auslieferung oder Nutzung ausgeschlossen werden. Nacharbeiten sind zu dokumentieren und die nachgearbeiteten Produkte erneut zu prüfen. Vor Lieferung eines von der Spezifikation abweichenden Produktes muss die entsprechende schriftliche Sonderfreigabe durch S+H erteilt worden sein. Die Sonderfreigabe von Abweichungen kann sich nur auf ein bestimmtes Fertigungslos, eine bestimmte Fertigungsmenge oder einen bestimmten Fertigungszeitraum beziehen und kann ggf. nur erteilt werden, wenn eine Beeinträchtigung von Funktion, Haltbarkeit oder Sicherheit nachweislich nicht zu erwarten ist. Der Antrag auf Sonderfreigabe ist vom XXXXXXXXXXX bei S+H schriftlich einzureichen. Die durch S+H erteilte Sonderfreigabe ist der Lieferung beizufügen. Werden Fehler an bereits ausgelieferten Produkten vermutet, so ist S+H durch den LIEFERANTEN unverzüglich zu informieren.
Fehlerhafte Produkte. Sämtliche Abweichungen die der Lieferant feststellt, sind zu dokumentieren und unverzüglich Carstengerdes Modellbau schriftlich mitzuteilen um diese zu sperren, akzeptieren oder eine Entscheidung bezüglich der Nacharbeit zu treffen.
Fehlerhafte Produkte 

Related to Fehlerhafte Produkte

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.