Common use of Treuhandabrede Clause in Contracts

Treuhandabrede. InterCard wird als Treuhänder für das VU die auf dem Konto von InterCard einge- gangene Transaktionsbeträge auf einem oder mehreren Treuhandkonten oder Treuhanddepots bei einem oder mehreren CRR-Kreditinstitut/en hinterlegen. Diese Treuhandkonten bzw. Treuhanddepots werden auf den Namen von Inter- Card als offene Treuhandsammelkonten oder -depots im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 lit. b ZAG geführt. InterCard wird sicherstellen, dass die nach Satz 1 entgegengenommenen Transaktionsbeträge buchungstechnisch jederzeit dem VU zuordenbar sein werden und zu keinem Zeitpunkt mit den Geldbeträgen anderer natürlicher oder juristischer Personen als der Zahlungsdienstnutzer, für die sie ge- halten werden, vermischt werden. Es ist InterCard gestattet, Beträge in Höhe von Ansprüchen, die zu Gunsten von InterCard gegen das VU bestehen, von den Treuhandkonten bzw. Treuhanddepots zu entnehmen. InterCard hat das VU auf Nachfrage darüber zu unterrichten, bei welchem Kreditinstitut und auf welchem Treuhandkonto bzw. -depot die nach Satz 1 entgegengenommenen Transaktions- beträge jeweils hinterlegt sind, ob das Kreditinstitut, bei dem die nach Satz 1 ent- gegengenommenen Transaktionsbeträge hinterlegt werden, einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Einlegern und Anlegern angehört und in welchem Umfang diese Transaktionsbeträge durch diese Einrichtung gesichert sind.

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Treuhandabrede. InterCard wird als Treuhänder für das VU die auf dem Konto von InterCard einge- gangene eingegangenen Transaktionsbeträge auf einem oder mehreren Treuhandkonten oder Treuhanddepots bei einem oder mehreren CRR-CRR- Kreditinstitut/en hinterlegen. Diese Treuhandkonten bzw. Treuhanddepots werden auf den Namen von Inter- Card InterCard als offene Treuhandsammelkonten oder -depots im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 lit. b ZAG geführt. InterCard wird sicherstellen, dass die nach Satz 1 entgegengenommenen Transaktionsbeträge buchungstechnisch jederzeit dem VU zuordenbar sein werden und zu keinem Zeitpunkt mit den Geldbeträgen anderer natürlicher oder juristischer Personen als der Zahlungsdienstnutzer, für die sie ge- halten gehalten werden, vermischt werden. Es ist InterCard gestattet, Beträge in Höhe von Ansprüchen, die zu Gunsten von InterCard gegen das VU bestehen, von den Treuhandkonten bzw. Treuhanddepots zu entnehmen. InterCard hat das VU auf Nachfrage darüber zu unterrichten, bei welchem Kreditinstitut und auf welchem Treuhandkonto bzw. -depot die nach Satz 1 entgegengenommenen Transaktions- beträge Transaktionsbeträge jeweils hinterlegt sind, ob das Kreditinstitut, bei dem die nach Satz 1 ent- gegengenommenen entgegengenommenen Transaktionsbeträge hinterlegt werden, einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Einlegern und Anlegern angehört und in welchem Umfang diese Transaktionsbeträge durch diese Einrichtung gesichert sind.

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Treuhandabrede. InterCard wird als Treuhänder für das VU die auf dem Konto von InterCard einge- gangene ein- gegangenen Transaktionsbeträge auf einem oder mehreren Treuhandkonten oder Treuhanddepots bei einem oder mehreren CRR-Kreditinstitut/en hinterlegen. Diese Treuhandkonten bzw. Treuhanddepots werden auf den Namen von Inter- Card InterCard als offene Treuhandsammelkonten oder -depots im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 lit. b des ZAG geführt. InterCard wird sicherstellen, dass die nach Satz 1 entgegengenommenen Transaktionsbeträge buchungstechnisch jederzeit dem VU zuordenbar sein werden und zu keinem Zeitpunkt mit den Geldbeträgen anderer natürlicher oder juristischer Personen als der Zahlungsdienstnutzer, für die sie ge- halten gehalten werden, vermischt werden. Es ist InterCard gestattet, Beträge in Höhe von Ansprüchen, die zu Gunsten von InterCard gegen das VU bestehen, von den Treuhandkonten bzw. Treuhanddepots zu entnehmen. InterCard hat das VU auf Nachfrage darüber zu unterrichten, bei welchem Kreditinstitut und auf welchem Treuhandkonto bzw. -depot die nach Satz 1 entgegengenommenen Transaktions- beträge Transaktionsbeträge jeweils hinterlegt sind, ob das Kreditinstitut, bei dem die nach Satz 1 ent- gegengenommenen entgegengenommenen Transaktionsbeträge hinterlegt werden, einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Einlegern und Anlegern angehört und in welchem Umfang diese Transaktionsbeträge durch diese Einrichtung gesichert sind.

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Treuhandabrede. InterCard wird als Treuhänder für das VU die auf dem Konto von InterCard einge- gangene eingegangenen Transaktionsbeträge auf einem oder mehreren Treuhandkonten oder Treuhanddepots bei einem oder mehreren CRR-Kreditinstitut/en hinterlegen. Diese Treuhandkonten bzw. Treuhanddepots werden auf den Namen von Inter- Card InterCard als offene Treuhandsammelkonten oder -depots - depots im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 lit. b ZAG geführt. InterCard wird sicherstellen, dass die nach Satz 1 entgegengenommenen Transaktionsbeträge buchungstechnisch jederzeit dem VU zuordenbar sein werden und zu keinem Zeitpunkt mit den Geldbeträgen anderer natürlicher oder juristischer Personen als der Zahlungsdienstnutzer, für die sie ge- halten gehalten werden, vermischt werden. Es ist InterCard gestattet, Beträge in Höhe von Ansprüchen, die zu Gunsten von InterCard gegen das VU bestehen, von den Treuhandkonten bzw. Treuhanddepots zu entnehmen. InterCard hat das VU auf Nachfrage darüber zu unterrichten, bei welchem Kreditinstitut und auf welchem Treuhandkonto bzw. -depot die nach Satz 1 entgegengenommenen Transaktions- beträge Transaktionsbeträge jeweils hinterlegt sind, ob das Kreditinstitut, bei dem die nach Satz 1 ent- gegengenommenen entgegengenommenen Transaktionsbeträge hinterlegt werden, einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Einlegern und Anlegern angehört und in welchem Umfang diese Transaktionsbeträge durch diese Einrichtung gesichert sind.. 40.021.004 (1021)

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