TV-Dienste. 1. Grundlage für den Vertrag ist der Gestattungsvertrag zwischen KMSJ und dem Vermieter bzw. Eigentümer. 2. Der Anschluss wird nach Zahlung der einmaligen Anschlussgebühr hergestellt. Ein Wechsel von Tarif 2 in Tarif 1 ist mit Verrechnung der bereits gezahlten einmaligen Anschlussgebühr jederzeit möglich. Eine Wiederauszahlung bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt nicht.
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Samples: Service Agreement, Nutzungsvertrag, Service Agreement