Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person. 1Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen, - wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal er- fasst werden oder - wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sons- tigen Beschäftigten“ erfüllen, bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. 2Satz 1 gilt entsprechend für Tä- tigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere Ein- gruppierung vorsehen. 3Satz 1 gilt nicht, wenn die Entgeltordnung für diesen Fall ein Tätigkeitsmerkmal (z.B. „in der Tätigkeit von …“) enthält.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person. 1Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung Anforde- rung bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen, - wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal er- fasst werden oder - wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sons- tigen Beschäftigten“ erfüllen, bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. 2Satz 1 gilt entsprechend für Tä- tigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere Ein- gruppierung Eingruppierung vorsehen. 3Satz 1 gilt nicht, wenn die Entgeltordnung für diesen Fall ein Tätigkeitsmerkmal (z.B. „in der Tätigkeit von …“) enthält.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person. 1Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt, sind BeschäftigteBe- schäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen, - wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal er- fasst erfasst werden oder - wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sons- tigen sonstigen Beschäftigten“ erfüllen, bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe Entgelt- gruppe eingruppiert. 2Satz 1 gilt entsprechend für Tä- tigkeitsmerkmaleTätigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere Ein- gruppierung Eingruppierung vorsehen. 3Satz 1 gilt nicht, wenn die Entgeltordnung für diesen Fall ein Tätigkeitsmerkmal (z.B. „in der Tätigkeit von …“) enthält.
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Samples: Arbeitsvertragsordnung, Arbeitsvertragsordnung
Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person. 1Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen, - – wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal er- fasst erfasst werden oder - – wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sons- tigen sonstigen Beschäftigten“ erfüllen, bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. 2Satz 1 gilt entsprechend für Tä- tigkeitsmerkmaleTätigkeitsmerk- male, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere Ein- gruppierung vorsehenEingruppierung vor- sehen. 3Satz 1 gilt nicht, wenn die Entgeltordnung für diesen Fall ein Tätigkeitsmerkmal Tätigkeits- merkmal (z.B. „in der Tätigkeit von …“) enthält.
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