Tätigwerden der Webhostingseite bei Käuferreklamationen Musterklauseln

Tätigwerden der Webhostingseite bei Käuferreklamationen. Der Verkäufer anerkennt ausdrücklich und akzeptiert bereits jetzt, dass sich die Webhostingseite bei Verletzung einer der Pflichten aus diesen ABB den Käufern gegenüber das Recht vorbehält, ohne dass der Verkäufer dies anfechten kann, je nach Lage des Falls: • entweder dem Käufer den Betrag seiner Bestellung zurückzuerstatten und diese Rückerstattung dem Verkäufer anzulasten • oder das Guthaben des Verkäufers auf ein Treuhandkonto zu überweisen • und gegebenenfalls die in den ABB, insbesondere in Artikel "Sonstige Pflichtverletzungen durch den Verkäufer", vorgesehenen Sanktionen anzuwenden. • Bei einer Reklamation eines Käufers im Zusammenhang mit dem Nichterhalt eines Pakets, und wenn der Verkäufer nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen, nachdem die Webhostingseite einen Beleg angefordert hat, eine Lieferbescheinigung des Beförderers vorlegen kann mit Elementen, die es ermöglichen, den Käufer zu identifizieren, nimmt die Webhostingseite die Rückerstattung an den Käufer vor. Zu diesem Zweck muss der Verkäufer sicherstellen, dass er sämtliche Elemente, insbesondere die Sendungsverfolgungsnummern, aufbewahrt, um den schriftlichen Beweis für die Lieferung erbringen zu können. • Bei Anfragen im Zusammenhang mit einer Panne verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Berücksichtigung der Anfrage innerhalb von maximal zwei (2) Werktagen schriftlich zu bestätigen und dabei die Rücksendeadresse anzugeben. Die Versand- und die Rücksendegebühren gehen ausschließlich zulasten des Verkäufers. Der Verkäufer verpflichtet sich dazu, dass die Reparatur/der Ersatz und die erneute Zusendung des Produkts an den Käufer innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt des Produkts erfolgen. Wird innerhalb von zwei (2) Tagen keine schriftliche Bestätigung übermittelt, erfolgt die tatsächliche Reparatur oder der tatsächliche Ersatz des Produkts nicht innerhalb der vorgenannten Frist von dreißig (30) Kalendertagen und hat der Verkäufer keinerlei Rückerstattung an den Käufer geleistet, so kann die Webhostingseite diese Rückerstattung selbst vornehmen und gibt diese Rückerstattung dann an den Verkäufer weiter. • Antwortet der Verkäufer nicht innerhalb von zwei (2) Werktagen nach der Reklamation eines Käufers auf die Reklamation des Käufers, kann die Webhostingseite zugunsten des Käufers schlichten und behält sich das Recht vor, die Rückerstattung des Produkts vorzunehmen und diese Rückerstattung an den Verkäufer weiterzugeben. • Der Verkäufer verpflichtet sich in jede...

Related to Tätigwerden der Webhostingseite bei Käuferreklamationen

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.